SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 1414 19. Wahlperiode 11.04.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Kostenbeitrag von Pflegekindern Drucksache 19/ 1414 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Wie viele Pflegekinder gibt es in Schleswig-Holstein? Antwort: In Schleswig-Holstein sind im Rahmen der Jugendhilfe ca. 3.200 junge Menschen bei Pflegeeltern in Vollzeitbetreuung untergebracht (Stand: 14.11.2017, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Nr. 150/2017). 2. Wie viele Pflegekinder in Schleswig-Holstein müssen einen Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen an das Jugendamt leisten? (wenn möglich aufgeschlüsselt nach den Kreisen und kreisfreien Städten) Antwort: Die Fragen 2 – 4 werden gemeinsam unter 4 beantwortet. 3. Wie viele Pflegekinder in Schleswig-Holstein müssen einen Kostenbeitrag von ihrer Ausbildungsvergütung an das Jugendamt leisten? (wenn möglich aufgeschlüsselt nach den Kreisen und kreisfreien Städten) 4. Wie hoch ist der durchschnittliche Kostenbeitrag von Pflegekindern? (bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) Gemeinsame Antwort der Fragen 2 – 4: Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden von den Kreisen und kreisfreien Städten als öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen. Insofern liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zu den Fragen 2 – 4 keine Informationen vor. In § 94 Abs. 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist geregelt, dass junge Menschen bei vollstationären Leistungen grundsätzlich 75 % ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen haben. Der eingezogene Betrag wird als Anteil der jungen Menschen an den Unterhaltskosten für ihre vollstationäre Pflege verwendet. Erfasst sind auch Pflegekinder.