SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 1415 19. Wahlperiode 23.04.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Serpil Midyatli (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Nachfragen zur Kita-Reform 2020 der Landesregierung Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Entwicklung der Gesetzesreform mit der ab dem 01.08.2020 das Kita-System neu geregelt werden soll, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren einen transparenten Beteiligungsprozess ins Leben gerufen. Hier werden in einer Projektgruppenstruktur unter Mitarbeit der Kommunalen Landesverbände , der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände sowie der Landeselternvertretung die Details der Neuregelungen diskutiert und erarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse dieser Projektgruppen wurden in einem Eckpunktepapier beschlossen , welches die Grundlage für den derzeit in Erarbeitung befindlichen Gesetzentwurf bildet. Sämtliche bereits kommunizierten Eckpunkte der Reform stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landesregierung und des Beschlusses des Gesetzentwurfs durch den Landtag. Weder ist der Abstimmungsprozess in den Projektgruppen bereits abgeschlossen, noch liegt ein von der Landesregierung beschlossener Gesetzentwurf vor. Insofern können zu den einzelnen Fragen größtenteils keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. 1. Welche Standards sind in dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) für eine Referenz-Kita genau enthalten und definiert (z.B. welche Personalstandards , auch Hauswirtschaftskräfte, welche Standards im Bereich Inklusion, Mietkosten, Raumstandards, Investitionskosten, Standards für die Verpfle- Drucksache 19/ 1415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 gung usw.)? Antwort: Die bisherigen Ergebnisse der Projektgruppen wurden in einem Eckpunktepapier beschlossen, welches die Grundlage für den derzeit in Erarbeitung befindlichen Gesetzentwurf bilden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Landesregierung und des Beschlusses dieses Entwurfs durch den Landtag ist danach die Neuregelung folgender Punkte vorgesehen: • ein Betreuungsschlüssel von mindestens 2,0 Kräften im Elementarbereich (statt derzeit 1,5 Kräfte). • Für Hortgruppen künftig eine Regelgruppengröße von 20 Kindern mit ebenfalls dem Personalschlüssel von mindestens 2,0 Kräften • Ausnahmsweise Erhöhung der Gruppengröße von 20 auf 22 Kinder, aber nicht mehr auf 25 Kinder • Einführung eines Mindeststandards für Verfügungszeiten von 5 Std./Woche/Gruppe • Freistellung der Einrichtungsleitung vom Gruppendienst wird ebenfalls als Mindestqualitätsstandard gesetzlich verbindlich geregelt und zwar ab dem 1.8.2020 bei 1 Gruppe 7,8 Stunden pro Woche, bei 2 Gruppen 15,6 Stunden pro Woche, bei 3 Gruppen 23,4 Stunden pro Woche und bei 4 Gruppen 31,2 Stunden und ab der 5. Gruppe eine komplette Leitungsfreistellung in Höhe von 39 Stunden pro Woche. Weitere Standards wie maximale Schließzeiten in den Ferien, räumliche Standards , sowie Standards zur Verpflegung befinden sich noch in der Abstimmung , so dass eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist. Zudem werden bestehende Regelungen, die in der Praxis Anwendung finden zwar nicht verändert aber verbindlicher normiert (z.B. Raumstandards, Zusammenarbeit in der Tagespflege). 2. Was kostet nach dem SQKM ein Kitaplatz U3 und Ü3 im Jahr insgesamt? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorlage des Gesetzesentwurfes verwiesen. 3. Wie hoch ist der pro Kind Fördersatz U3 und Ü3 der Landesregierung nach dem SQKM im Monat und im Jahr? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorlage des Gesetzesentwurfes verwiesen. Eine durchschnittliche Betrachtung der Fördermittel pro Kind findet sich in der Antwort auf Frage 7. 4. Wie hoch ist der Gruppenfördersatz U3 und Ü3 für die Referenzkita in Schleswig-Holstein pro Monat und pro Jahr? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1415 3 Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorlage des Gesetzesentwurfes verwiesen. 5. Wie hoch fällt der Finanzierungsanteil der Wohngemeinden am SQKM in Zukunft aus? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorlage des Gesetzesentwurfes verwiesen. 6. In welcher Höhe erhalten die Kreise und kreisfreien Städten nach vorliegenden Berechnungen ab 2020 den Finanzierungsanteil des Landes (bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten)? Welche Berechnungen liegen diesen Zahlen zu Grunde? Antwort: Nach dem geplanten Modell der Neustrukturierung ist vorgesehen, dass die örtlichen Jugendhilfeträger vom Land subjektbezogene Zuschüsse erhalten. Damit wird die genaue Höhe von der Anzahl der betreuten Kinder und deren Betreuungszeit und Betreuungsform abhängen. Zur Aufschlüsselung der Finanzierungsanteile nach Kreisen wird auf die Vorlage des Gesetzesentwurfes verwiesen. 7. Welche Berechnungen liegen der Entlastung der Kommunen zu Grunde? Wie sieht diese Entlastung genau aus? (bitte aufgeschlüsselt nach den Kommunen ) Antwort: Zur detaillieren Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorlage des Gesetzesentwurfes verwiesen. Um eine grobe Einschätzung zu erhalten, in welcher Höhe einzelne Städte zusätzliche Landesmittel erhalten, wurde der Gesamtbetrag anhand der Kinderzahl in SH auf einen durchschnittlichen Pro-Kopf-Betrag umgerechnet und dieser nach der Bevölkerungsstatistik den einzelnen in den Beispielsrechnungen benannten Städten zugerechnet. Es handelt sich lediglich um grobe Schätzungen; die unterschiedlichen Betreuungszeiten und –formen der Kinder sind nicht berücksichtigt. Vergleicht man die Förderung durch das Land (inkl. Bundesmittel) im Jahr 2017 mit der im Jahr 2022, so steigt die durchschnittliche Förderung pro Kind von ca. 2000 € auf ca. 4400 €. Diese zusätzlichen Mittel dienen der Finanzierung aller 3 mit der Reform beabsichtigten Zielen, Elternentlastung, Kommunalentlastung und Qualitätssteigerung. Dabei ist der Aufwuchs der Anzahl der betreuten Kinder berücksichtigt. 8. Welche Berechnungen liegen der Dynamischen Entlastung der Eltern bei 5- jähriger Betreuung im Ganztag zu Grunde? Antwort: Drucksache 19/ 1415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Die Berechnung der dynamischen Entlastung der Eltern durch die Deckelung der Kita-Beiträge beruht auf einer Gegenüberstellung einer dynamisierten Hochrechnung der aktuellen durchschnittlichen Elternbeiträge in Schleswig- Holstein mit den gedeckelten Beiträgen. Es wurde eine Abfrage der aktuellen Elternbeiträge durchgeführt, um die derzeitige Belastung festzustellen. Die dabei ermittelten Durchschnittswerte wurden hochgerechnet, indem von einer jährlichen Dynamisierung von drei Prozent ausgegangen wurde. Dieser mit den angenommenen Steigungsparametern hochgerechnete durchschnittliche landesweite Elternbeitrag für eine tägliche Betreuungszeit von acht Stunden bei einer angenommenen fünfjährigen Betreuungszeit von zwei Jahren in einer Krippe und weiteren drei Jahren in einer Elementargruppe wurde den geplanten gedeckelten Elternbeiträgen für eine entsprechende Betreuung gegenübergestellt. Die Differenz liegt bei insgesamt 4392 € und damit rund 2000 € über der Entlastung, die durch das Kita-Geld (24 Monate à 100 € = 2400 €) erreicht würde. Eine soziale Ermäßigung oder eine Geschwisterermäßigung sind in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt. Sofern die Einführung des Beitragsdeckels ohnehin nicht zu einer höheren Entlastung in der einzelnen Kommune für die Eltern führt, würde eine Absenkung der Elternbeiträge um jeweils 40 € im U3- und Ü3-Bereich bei einer 5- jährigen Betreuung den Wegfall des Krippengeldes kompensieren. Um diese Kompensation zu erreichen müssten bei durchschnittlicher Betrachtung, im Jahr 2022 nur ca. 15% des im Vergleich zu 2017 gewonnenen finanziellen Spielraums (s. Antwort zu Frage 7) eingesetzt werden.