SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1421 19. Wahlperiode 2019-05-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Wohnraumschutzgesetz gegen Wohnungsmängel Die Kieler Nachrichten vom 15.04.2019 berichten von gravierenden Mängeln vermieteter Wohnungen und den Schwierigkeiten der Mieter, sich hiergegen angemessen zur Wehr zu setzen. In anderen Bundesländern gibt es Gesetze, wonach Grundeigentümer dem jeweiligen Land gegenüber verpflichtet sind, Wohngebäude – auch leerstehende - in mangelfreiem Zustand zu erhalten. 1. Ist der Landesregierung bekannt, daß in anderen Bundesländern Gesetze existieren, die es den Behörden ermöglichen, bei Wohnungsmängeln den Vermieter zur Beseitigung heranzuziehen? Antwort: Ja. 2. Falls ja: Plant die Landesregierung in absehbarer Zeit ein Gesetz, das Behörden in Schleswig-Holstein rechtliche Möglichkeiten an die Hand gibt, zum Schutz der von Wohnungsmängel betroffenen Mieter einzugreifen? Antwort: Ein spezielles Wohnraumschutzgesetz ist derzeit nicht vorgesehen. Hoheitliche Instrumente stehen im Rahmen des Bauplanungsrechts (insb. städtebauliches Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot gem. § 177 BauGB, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gem. §§ 136 ff. BauGB, Erhaltungssat- Drucksache 19/1421 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 zungen gem. §§ 172 ff. BauGB), des Bauordnungsrechts (Abbruch- und Beseitigungsanordnung , Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, Anordnungen zum Brandschutz gem. §§ 3, 15, 59 LBO), des Gesundheitsschutzes sowie der allgemeinen Gefahrenabwehr zur Verfügung.