SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1454 19. Wahlperiode 19-05-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lukas Kilian (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Bahnanbindung der Linie S21 Vorbemerkung des Fragestellers: Die Beschwerden über die Bahnanbindung der Gemeinden Aumühle, Wohltorf und der Stadt Reinbek haben im Jahr 2019 erheblich zugenommen. Regelmäßige fallen Züge der Linie S21 aus, auch erhebliche Verspätungen, schlechte bis gar keine Informationen über die Ausfälle sind an der Tagesordnung. Vorbemerkung der Landesregierung: Der S-Bahn-Verkehr auf der Linie S21 zwischen Hamburg Elbgaustraße und Aumühle wird seit Dezember 2018 im Rahmen eines neuen Verkehrsvertrags erbracht, der federführend von der Freien und Hansestadt Hamburg als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr betreut wird. In diesem Vertrag wurden eine Reihe von Auskunftspflichten verankert, die in den vorausgegangenen vertraglichen Regelungen zum S-Bahn-Verkehr in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen noch nicht bestanden. Die Landesregierung beantwortet die Fragen auf Basis von Auskünften der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Drucksache 19/1454 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wie ist die Pünktlichkeitsquote der S21 in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 (bislang)? Antwort: Linienbezogene Pünktlichkeitswerte werden erst mit Beginn der Gültigkeit des neuen Verkehrsvertrages (Dezember 2018) veröffentlicht. Von daher liegen der Landesregierung keine belastbaren Werte für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Im Jahr 2019 lag die Pünktlichkeitsquote bezogen auf die Linie S21 bis zur 19. Kalenderwoche bei 90,0%. 2. Wie oft sind Züge in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (bislang) ausgefallen und wie waren die Ausfallquoten? Antwort: Die Ausfallquote lag in den letzten Jahren netzweit bei 1%, ist jetzt allerdings durch die besondere Betriebslage resultierend aus einer Baustelle in Hamburg -Rothenburgsort sowie der Einflottung der neuen S-Bahn-Baureihe 490 auf 3,3% im Abschnitt Bergedorf – Aumühle gestiegen. 3. Was waren die Gründe für den Ausfall und welche Maßnahmen werden ergriffen , um die Ausfallquote zu verringern? Antwort: Zugausfälle im S-Bahn-Netz resultieren aus verschiedenen Gründen wie z.B. Personen im Gleis, Notarzteinsätze, Polizeiliche Anordnungen etc.. Als Hauptgründe für Ausfälle auf der S-Bahn-Linie Hamburg – Aumühle werden seitens der S-Bahn Hamburg GmbH 2019 die Bauarbeiten an der Billebrücke bei Hamburg-Rothenburgsort, die von Dezember 2018 bis Februar 2019 bestand sowie Störungen in Folge der Einflottung neue S-Bahn- Triebzüge der Baureihe 490 in den Fahrzeugbestand der Hamburger S-Bahn genannt. Die Fahrzeugindustrie hat nach Auskunft der S-Bahn Hamburg GmbH mittlerweile für die bekannten Probleme Lösungen erarbeitet, die nun kontinuierlich in den Fahrzeugen umgesetzt werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1454 3 4. Liegen Verstöße der S-Bahn Hamburg GmbH gegen die Verkehrsverträge vor, wenn ja wie wird auf diese reagiert? Antwort: Ja. Jeder Ausfall wird als ein Verstoß gegen den Verkehrsvertrag sanktioniert. Leistungen, die nicht durch die S-Bahn Hamburg GmbH erbracht oder adäquat , z.B. durch Schienenersatz- oder Busnotverkehre ersetzt werden, werden selbstverständlich auch nicht von den Aufgabenträgern bezahlt. Bei darüber hinaus gehenden Qualitätsmängeln (z.B. mangelnder Pünktlichkeit) sieht der Verkehrsvertrag weitere Sanktionsmöglichkeiten vor (im Rahmen eines Qualitätssteuerungsverfahren ). 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die Unzuverlässigkeit der Streckenbedienung zu Rückgängen der Fahrgastzahlen führt? Antwort: Nein.