SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1455 19. Wahlperiode 22.05.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lasse Petersdotter (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Finanzpolitische Wirkung der Windkraft auf die Gemeindehaushalte Vorbemerkung: Neben Arbeitsplätzen stärkt eine vitale Windkraftbranche die Region auch durch Einnahmen durch die Gewerbesteuer und durch Pacht von gemeindeeigenem Grund und Boden. 1. Wie hoch waren die Einnahmen der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte durch die Gewerbesteuer von Windenergieunternehmen und Bürgerwindparks ? Bitte nach Jahren ab 2010 und Art des Windparks aufschlüsseln. Erhebungen zur Höhe der von Windenergieunternehmen und Bürgerwindparks erzielten Gewerbesteuereinnahmen werden von der Landesregierung nicht erstellt und sind aus den zur Verfügung stehenden statistischen Angaben und Daten nicht möglich. Bei den existierenden steuerlichen und statistischen Daten werden gewerbesteuerlich relevante wirtschaftliche Betätigungen von Unternehmen bundeseinheitlich Wirtschaftszweigen bzw. Gewerbekennzahlen zugeordnet. Betreiber von Wind- Drucksache 19/1455 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 energieunternehmen und Bürgerwindparks werden dabei einer Kennzahlengruppe zugeordnet, die eine Vielzahl von unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen aus der Energieerzeugung und/oder -verteilung, wie z.B. auch die Stromerzeugung aus Solaranlagen, der Betrieb von Wasserkraftwerken, umfassen. Eine zielgenaue Aufschlüsselung unter Verwendung der Kennzahlengruppen ist in Bezug auf die Anzahl der Windenergiebetriebe bzw. Bürgerwindparks nicht möglich. 2. Wie viele Windkraftanlagen zahlen durch Verlustvorträge noch keine Gewerbesteuer , werden dies aber in absehbarer Zukunft tun? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Verpachtung von gemeindeeigenem Grund und Boden für Windkraftanlagen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.