SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1460 19. Wahlperiode 2019-05-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Haltung der Landesregierung zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni Vorbemerkung des Fragestellers: Flucht und Vertreibung von mindestens 12 Millionen Deutschen aus ihren angestammten Siedlungsgebieten im damaligen Deutschen Reich sowie in Mittel- und Osteuropa nach 1945 stellt den größten erzwungenen Bevölkerungsaustausch der Geschichte dar. Die Bundesregierung hat 2014 beschlossen, den „Weltflüchtlingstag“ der UN um das Gedenken an das Schicksal der deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung zu erweitern. 1. Wie kommt das Land Schleswig-Holstein aus diesem Anlass dem Auftrag von § 96 Bundesvertriebenengesetz nach, das Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge zu pflegen? Antwort: Nach § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) haben Bund und Länder entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit Drucksache 19/1460 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 − das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, − Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten − sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Seitens des Bundes wird der Gesetzesauftrag seit 1998 im Wesentlichen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wahrgenommen. Es wird insoweit auf den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) verwiesen. Das Land Schleswig-Holstein kommt dem gesetzlichen Auftrag losgelöst vom Weltflüchtlingstag im Rahmen seiner allgemeinen kulturellen und integrationsbezogenen Aufgabenstellung durch Institutionen des Landes nach. Eine besondere Berichtspflicht besteht in diesem Zusammenhang nicht, so dass weitergehende Angaben dazu nicht gemacht werden können. Auf die Antwort zu Frage 3 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 2. Welche Aktionen und Veranstaltungen werden anlässlich des bundesweiten Gedenktages in Schleswig-Holstein initiiert, um der Flucht und Vertreibung der deutschen Bevölkerung zu gedenken? Antwort: Der Bund der Vertriebenen LV SH wird in diesem Jahr am 7. September einen Tag der Heimat veranstalten. Die Landesregierung wird die Veranstaltung finanziell unterstützen (siehe dazu Antwort zu Frage 3.). Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor, welche Aktionen und Veranstaltungen in Schleswig- Holstein anlässlich des bundesweiten Gedenktages initiiert werden. Eigene Aktionen oder Veranstaltungen der Landesregierung sind nicht geplant. 3. Welche ideellen Maßnahmen und welche finanzielle Förderung leistet die Landesregierung , um die Arbeit der Institutionen von Vertriebenen zu unterstützen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1460 3 Antwort: Im Einzelplan 07 stehen für Projektförderung des Landesverbandes des Bundes der Vertriebenen im Jahr 2019 bei Titel 0740-686 01 MG 11 25.000 € zur Verfügung. Gemäß den Erläuterungen des Haushaltsplans sind die Mittel vorgesehen für die Durchführung von Empfängen und Veranstaltungen, unter anderem für den landesweiten Tag der Heimat, sowie für landesweite Kultur-, Kreativ- und Frauentage, z.B. das Erntefest, das Johannisfest und den Preußentag. Darüber hinaus sollen über den Landesverband die 12 Heimatstuben in Schleswig-Holstein gefördert werden. Das für die Förderung zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berät und unterstützt den Landesverband bei der Antragstellung. 4. Wie wird über das Schicksal der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen im Schulunterricht informiert? Antwort: Die Themen Flucht, Vertreibung und Exil werden wegen ihrer historischen und gegenwärtigen Relevanz im Unterricht mehrerer Fächer behandelt: • Der Leitfaden zu den Fachanforderungen Geschichte sieht im Einführungsjahrgang der Oberstufe u.a. folgendes Projektthema vor: Flüchtlinge vor Ort: 1945/46 und 2015/16 - ein historischer Vergleich: Untersuchung der jeweiligen Geschehnisse anhand vergleichender Fragestellungen (Warum , Wie, Reaktionen, ...) und Kriterien (Gelungene - gelingende Integration?) Recherche, Zeitzeugenbefragungen, ... • Die Fachanforderungen Weltkunde sehen bereits für die Jahrgangsstufe 5/6 Unterricht zum Themenfeld „Weggehen - ankommen - neu anfangen“ vor, in dem die Schülerinnen und Schüler Folgendes erarbeiten: Schülerinnen und Schüler o vollziehen Migrationswege und -geschichten in unterschiedlichen Zeiten und Räumen nach. o bringen Migrationsgeschichten mit (zeit-)geschichtlichen und gesellschaftspolitischen Hintergründen in Zusammenhang. o beschreiben und bewerten die Lebenssituation von Flüchtlingen bzw. Migranten und das Verhalten der Gesellschaft ihnen gegenüber. Drucksache 19/1460 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 • Auch in sprachlichen Fächern wird das Themenfeld regelmäßig aufgegriffen: 2014 bis 2016 war das Thema „Erinnerung und Identität“ als Kennzeichen der zeitgenössischen Literatur - Günter Grass „Im Krebsgang“ Gegenstand der Abiturprüfung im Fach Deutsch. Auch eines der Abiturthemen für die kommenden Jahre 2020 bis 2022 wird mit Hans-Ulrich Treichels „Der Verlorene“ (1998) ein Flüchtlingsschicksal behandeln.