SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1461 19. Wahlperiode 2019-05-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schnurrbusch, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Zukunft der Weidetierhaltung in Schleswig-Holstein Im „Bauernblatt“ vom 27.4.2019 wird der Strukturwandel der Milchviehwirtschaft hin zu ganzjähriger Stallhaltung als Widerspruch zum gesellschaftlichen Wunsch nach Weidehaltung beschrieben. Vor rund zwei Jahren ist das Land Schleswig-Holstein der Weideland-Charta beigetreten, die Landwirtschaftskammer wird sich im Juni anschließen . 1. Aus welchen Gründen ist die Landesregierung der Weideland-Charta beigetreten ? Die Weideland-Charta ist ein Bekenntnis zur Weidehaltung von Milchkühen. Die Landesregierung unterstützt diese Initiative. Weidehaltung ist für das gesamte Image der Milchbranche, aber auch für den Natur- und Landschaftsschutz von großer Bedeutung. Das gilt umso mehr für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, in dem die Milchwirtschaft einer der wichtigsten Einkommenszweige in der Land- und Ernährungswirtschaft ist. Mit dem aus dem Charta-Prozess entsprungenen Label „Pro Weideland“ mit Kriterien für Weidehaltung von Milchkühen soll die Wertschöpfung aus der Weidehaltung unterstützt und damit den Grünlandbetrieben eine Perspektive gegeben werden. 2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Ziele der Weideland -Charta zu unterstützen? Drucksache 19/1461 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die Landesregierung unterstützt die Weidehaltung mit einem Bündel an flankierenden Maßnahmen. In den vergangenen zwei Jahren wurden verschiedene Besprechungen und Veranstaltungen zum Thema „Weideland-Charta“ durchgeführt, um die interessierte Öffentlichkeit, Landwirtinnen und Landwirte und insbesondere die Milchverarbeitungsbranche über die Bedeutung der Weidehaltung und des Charta-Prozesses zu informieren. Weiterhin wird der Weidegang im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gefördert (z. B. über das Vertragsmuster „Weidegang“). Die Weidehaltung nimmt bei einem geförderten Beratungsmodul zum Thema Grünland eine wichtige Rolle ein. Außerdem unterstützt die Landesregierung im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Projekte, die Grünland und Weidehaltung zum Schwerpunkt haben (Weidemanager, Nährstoffeffiziente Flächenkonzepte für Grünlandstandorte ). Durch die Fördermaßnahme „Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ konnte in der Vergangenheit auch die Verarbeitung von Weidemilch in Meiereien unterstützt werden (Osterhusumer Meierei Witzwort ). Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung (AFP) müssen Landwirte, die den erhöhten Zuschuss von 40 % erhalten wollen, hohe bauliche Anforderungen an den Stallbau im Hinblick auf das Tierwohl erfüllen und sich zu einem ganztägigen Weidegang von Mai bis Oktober bei der Milchvieh- und Mutterkuhhaltung verpflichten. 3. Was plant die Landesregierung in der näheren Zukunft konkret, um die Weideland -Charta zu unterstützen? Ist bspw. die Gründung eines Grünlandzentrums wie in Niedersachsen vorgesehen? Die Landeregierung wird auch weiter in den Gremien zur Weideland-Charta und Labelentwicklung (Pro-Weideland) mitarbeiten und sich für Projekte und Initiativen zur Förderung der Weidehaltung einsetzen. Die unter Frage Nr. 2 genannten Maßnahmen werden weitergeführt. Die Gründung eines eigenen Grünlandzentrums in Schleswig-Holstein wird zurzeit nicht erwogen, da entsprechende Kompetenzen bei der Landwirtschaftskammer (u.a. LVZ Futterkamp ) und der Christian-Albrechts-Universität (u.a. Abteilung Grünland und Futterbau/Ökologischer Landbau mit Versuchsgut Lindhof) vorhanden sind. Zudem gibt es eine enge Kooperation mit dem Grünlandzentrum in Ovelgönne in Niedersachsen. 4. Welche Bedeutung hat die Wiederansiedlung des Wolfes in Schleswig-Holstein für die Entwicklung einer verstärkten Weidewirtschaft bei gleichzeitiger Reduzierung der Stallhaltungszeiten? Die Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf hat keine Bedeutung für die Entwicklung des Weidegangs von Milchvieh, da Milchkühe wegen ihrer Wehrhaftigkeit und aufgrund des Vorhandenseins kleinerer, leichter zu erbeutender Tiere nicht zum Beutespektrum des Wolfes gehören.