SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1471 19. Wahlperiode 24.05.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Geschlechtergerechte Sprache Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Viele Behörden und Universitäten verwenden in amtlichen Schreiben Formulierungen , welche durch Umgehung des generischen Maskulinums eine geschlechtsneutrale Sprache anstreben. So wurde bspw. an der CAU Kiel im Jahr 2011 eine entsprechende Broschüre herausgegeben (Forscherinnen von der Förde – Genannt oder mitgemeint? Geschlechtergerechte Formulierung an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel). Seitdem bieten die Herausgeber darüber hinaus Weiterbildungskurse zum Thema geschlechtergerechte Sprache an (https://www.gleichstellung.unikiel .de/de/geschlechtergerechte-sprache). Fragen: 1. Welche Landesbehörden, kommunale Behörden und Hochschulen sind der Landesregierung bekannt, die ihren Mitarbeitern durch vergleichbare Leitfäden oder Handreichungen aufzeigen, wie sie formulieren sollen? Bitte einzeln auflisten. und 2. Von wem wurden diese Leitfäden u.ä. ggf. erstellt; welche Kosten sind entstanden? Drucksache 19/ 1471 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort zu Frage 1 und 2: Die entsprechenden Maßnahmen werden nicht zentral erfasst. Eine Ressortabfrage ergab in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit folgendes Ergebnis für den Bereich der Landesregierung. Maßnahmen der Kommunen sind der Landesregierung nicht bekannt. lfd. Nr. Antwort zu Frage 1 Antwort zu Frage 2 Name der Behörde/ Hochschule Art der Formulierungshilfe Von wem erstellt Kosten 1 Finanzministerium Seminar "Geschlechtergerecht schreiben - ohne die Sprache zu verunstalten" KOMMA 1260,- 2 Christian-Albrechts- Universität zu Kiel (CAU) Handreichung zur Anwendung der geschlechtergerechten Sprache CAU nicht bekannt 3 Musikhochschule Lübeck Leitfaden zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache an der MHL MHL nicht bekannt 3. Fördert die Landesregierung die Verwendung geschlechterneutraler Sprache in ihren Behörden, falls ja, auf welche Weise? Antwort: Grundsätzlich gilt für die Landesregierung, dass sich alle Dienststellen, Behörden, Hochschulen und Forschungseinrichtungen um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen. Die Landesregierung richtet sich bislang nach der Empfehlung des Deutschen Rechtschreibrates zur „geschlechtergerechten Schreibung“ (Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 16. November 2018). Dieser empfiehlt die Diskussion abzuwarten, da die Entwicklung noch am Anfang steht. Sie soll nicht durch vorzeitige Empfehlungen und Festlegungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beeinflusst werden. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung findet insb. eine konkrete Förderung der Verwendung geschlechterneutraler Sprache im Bereich der Stellenausschreibungen der Landesregierung statt. Dazu sollen in Stellenausschreibungen die Bezeichnungen der zu besetzenden Stellen in gewohnter Art (weibliche und männliche Form oder geschlechtsneutrale Form) erfolgen und mit dem Klammerzusatz (m/w/d) versehen werden.