SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1483 19. Wahlperiode 28.05.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Serpil Midyatli (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Nachfragen zur Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur Kita-Reform 2020 Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 in der Beantwortung der kleinen Anfrage zur Kita-Reform, Drucks. 19/1415, zur Entlastung der Kommunen auf die Vorlage des Gesetzentwurfs verwiesen und keine Zahlen für die einzelnen Kommunen genannt. Im Zeitungsartikel des Holsteinisches Couriers vom 02.05.2019 zu einem Informationsabend des CDU- und FDP Kreisverbandes zur Kita-Reform wird berichtet, dass Staatssekretär Badenhop für Neumünster zusätzliche 8 Mio. € im Jahr 2022 als „finanziellen Spielraum“ vorstellt. 1. Zu welchem Zeitpunkt lagen die berechneten Zahlen für Neumünster vor? Antwort: Erste Prognose-Werte lagen für die fünf großen Städte in Schleswig-Holstein Ende März 2019 vor (vgl. auch Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage, Drs. 19/1415). Diese sind unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte /Kindertagesstaetten/Kitareform2020/_documents/Deckel_Auswirkungen _Staedte.html öffentlich zugängig. Drucksache 19/1483 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Welche Berechnungen liegen der Zahl von 8 Millionen € für Neumünster zu Grunde? Antwort: Der Gesamtbetrag der künftigen Landesförderung wurde anhand der Zahl der betreuten Kinder in SH auf einen durchschnittlichen Pro-Kopf-Betrag für die Jahre 2017 und 2022 für die Betriebskostenförderung umgerechnet. Im Jahr 2017 gab das Land inkl. Bundesmittel ca. 2000 € pro betreutem Kind (bei ca. 116.000 Kindern) aus, im Jahr 2022 werden es inkl. Bundesmittel ca. 4400 € (bei ca. 128.000 Kindern) sein. Diese Beträge wurden nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik den einzelnen Städten in den Beispielsrechnungen zugeordnet . Dabei wurden unterschiedliche Betreuungszeiten und –formen der Kinder nicht berücksichtigt. Folglich handelt es sich hierbei um eine erste, sehr grobe Prognoserechnung. Für die Stadt Neumünster bedeutet das in dieser vereinfachten und überschlagenen Rechnung, dass der Stadt im Jahr 2022 ca. 8 Mio. € mehr zufließen werden als im Jahr 2017. 3. Welche finanziellen Ausgleichsmittel erhalten die Kommunen durch die Einführung des Beitragsdeckels? (bitte aufgeschlüsselt nach den Kommunen) Antwort: Es wird ein neues Finanzierungssystem, das Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM), eingeführt. In diesem beteiligen sich Eltern, Land und Kommunen mit einem festen Betrag bzw. bei Land und Kommunen mit einem festgesetzten Finanzierungsanteil. Das Land beabsichtigt, jährlich seinen Finanzierungsanteil im SQKM zu erhöhen, um den Beitragsdeckel für die Elternentlastung zu halten. Hierfür sollen im Jahr 2020 38,33 Mio. Euro, im Jahr 2021 89,78 Mio. Euro und im Jahr 2022 94,78 Mio. Euro aufgewendet werden. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Landes- und Bundesmitteln für die Kommunen (Entlastung und Konnexität) sowie die vereinbarten Qualitätssteigerungen gewährt. Aus der Kumulation aller Verwendungserfordernisse ergeben sich die in Antwort 2 genannten, überschlagenen Steigerungen pro betreutem Kind. Da diese Mittel unabhängig vom Status Quo gewährt werden, da mit ihnen entweder Mindeststandards definiert werden oder Gestaltungsspielräume – unabhängig von ihrer Ausprägung – abgegolten werden, sollen die Mittel nicht mehr einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden, sondern dienen der Ausfinanzierung der in der Referenz-Kita vorgegebenen (Mindest-) Rahmenbedingungen. Wie ebenfalls schon in Antwort zu Frage 2 ausgeführt, können die Mittel kopfbezogenen heruntergebrochen werden, je kleiner jedoch das Betreuungsangebot in der Gemeinde ist, umso stärker wird die Verzerrung durch die tatsächlichen Betreuungsumfänge und Betreuungsformen vor Ort. Daher bietet sich die überschlägliche Rechnung auch nur für große Gemeinden bzw. Städte (wie Neumünster) an. Eine kreisbezogene Betrachtung ist zwar möglich, hat aber für die einzelne Gemeinde dann wenig Aussagekraft . Daher beschränkt sich die Landesregierung bei der Nennung von Beispielen auch auf die 5 großen Städte und sieht von weiteren Prognosezahlen ab. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1483 3 Daher lassen sich für eine vollständige landesweite Betrachtung nur die Zahlen der betreuten Kinder nach Kreisen und kreisfreien Städten belastbar aufschlüsseln . Anzahl betreuter Kinder in KITA und Tagespflege in Schleswig-Holstein Statistikamt Nord 01.03.2017 Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Prognosewerte; Hochgerechnet mit einem angenommenen Betreuungsaufwuchs von jährlich 2%. Kreis/kreisfreie Städte 2017 2022 Flensburg, Stadt 4.011 4.428 Kiel, Landeshauptstadt 10.647 11.755 Lübeck, Hansestadt 8.454 9.334 Neumünster, Stadt 3.201 3.534 Dithmarschen 4.190 4.626 Herzogtum Lauenburg 7.913 8.737 Nordfriesland 5.981 6.604 Ostholstein 6.692 7.389 Pinneberg 12.629 13.943 Plön 4.673 5.159 Rendsburg-Eckernförde 10.537 11.634 Schleswig-Flensburg 8.134 8.981 Segeberg 13.172 14.543 Steinburg 4.651 5.135 Stormarn 11.566 12.770 Schleswig-Holstein Gesamt 116.451 128.571 Drucksache 19/1483 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 4. Welche Berechnungen liegen der Entlastung/des finanziellen Spielraums der Kommunen zu Grunde? Wie sieht diese Entlastung genau aus? (bitte aufgeschlüsselt nach den Kommunen) Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.