SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1487 19. Wahlperiode 28.05.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus Schaffer (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Art und Umfang der Investitionskostenförderung in Schleswig-Holstein Teil III Vorbemerkung des Fragestellers: Die Länder sind gem. § 9 SGB XI verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsstarken , zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur . Die Pflegekassen übernehmen allein die Pflegevergütung, in deren Bemessung grundsätzlich keine investiven Kosten einfließen dürfen (vgl.§§ 82 Abs. 2 SGB XI, 2 Nr. 2 KHG). Den Ländern ist ein Wahlrecht zwischen finanziellen Leistungen an den Pflegebedürftigen (Subjektförderung) und Zahlungen an die Pflegeeinrichtung (Objektförderung) eingeräumt worden. Eine verbindliche Festlegung des Umfangs der Investitionsförderung ist jedoch unterblieben. Die nähere Ausgestaltung ist dem Landesrecht überlassen worden. Vorbemerkung der Landesregierung: In Schleswig-Holstein erfolgt die Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen im stationären Bereich (teilstationäre Pflege sowie Kurzzeit- und Langzeitpflege ) durch bewohnerbezogene Zuschüsse, d. h. im Wege der Subjektförderung. In der ambulanten Pflege werden pauschale Investitionskostenzuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als so genannte Objektförderung gewährt. Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet . Drucksache 19/1487 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Wie hoch sind die Investitionskosten in Abhängigkeit vom Alter der Pflegeheime? Bitte den durchschnittlichen Tagessatz angeben. a. Pflegeheime Alter bis 10 Jahre b. Pflegeheime Alter 11 bis 20 Jahre c. Pflegeheime Alter 21 bis 30 Jahre d. Pflegeheime Alter 31 bis 40 Jahre d. Pflegeheime Alter ab 41 Jahre 2. Wie hoch sind die Investitionskosten in Abhängigkeit von der Größe der Pflegeheime ? Bitte den durchschnittlichen Tagessatz angeben. a. Pflegeheime bis 50 Betten b. Pflegeheime 51 bis 80 Betten c. Pflegeheime 81 bis 120 Betten d. Pflegeheime 121 Betten und mehr Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Investitionskosten werden nicht im Rahmen der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI erhoben. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragen vor. 3. Wie hoch ist das monatliche Mittel der Investitionskosten, das von den Pflegebedürftigen seit 2015 in Schleswig-Holstein zu tragen ist. Bitte nach Jahren aufschlüsseln . Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Nach einem Datenpool, der Kreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der Sozialhilfe zur Verfügung steht, ergeben sich derzeit (Stand: 21.02.2019) folgende Durchschnittsbeträge der vereinbarten Investitionskosten, aufgegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten : Kreis/kreisfreie Stadt I-Kosten €/Tag* I-Kosten €/Monat* (Tagessatz x 30,42) Flensburg 15,87 482,77 Kiel 17,66 537,22 Lübeck 16,24 494,02 Neumünster 18,02 548,17 Dithmarschen 16,18 492,20 Herzogtum-Lauenburg 13,67 415,84 Nordfriesland 16,02 487,33 Ostholstein 13,79 419,49 Pinneberg 16,30 495,85 Plön 15,97 485,81 Rendsburg-Eckernförde 13,78 419,19 Schleswig-Flensburg 16,10 489,76 Segeberg 15,21 462,69 Steinburg 13,96 424,66 Stormarn 16,64 506,19 Mittelwert 15,69 477,41 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1487 3 * ohne Mitteilungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI Da dieser Datenpool laufend fortgeschrieben wird, gibt es keine Daten zu einzelnen Jahren bzw. zur Entwicklung seit 2015. 4. Wie hoch ist das monatliche Mittel der Investitionskosten, das von den Pflegebedürftigen seit 2015 in Schleswig-Holstein zu tragen ist, im Bundesländervergleich? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Eine Tabelle im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 09.04.2018 (Drucksache 19/1572) weist folgende Investitionskosten pro Tag mit Stand vom 01.07.2015 in den Ländern aus Bundesland Investitionskosten (Bewohner) pro Tag BW 13,49 BY 12,94 BE 11,97 BB 9,14 HB 17,11 HH 17,2 HE 18,34 MV 10,3 NW 17,67 NI 15,9 Nordrhein 18,31 RP 13,89 SL 16,12 SN 10,72 ST 9,47 SH 15,35 TH 10,38 Westfalen-Lippe 17,02 Durchschnitt Bund 14,18 Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V. Weitere Angaben der Bundesregierung zu den Investitionskosten im Ländervergleich nach 2015 sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt.