SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1490 19. Wahlperiode 2019-05-29 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Habersaat und Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Neubau der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld Vorbemerkung: Wir beziehen uns auf die Berichterstattung im Hamburger Abendblatt vom 29.04.2019. 1. In welcher Form hat das Landesumweltministerium das Unternehmen EEW 2018 eingeladen, den Entsorgungsnotstand von Klärschlamm in Schleswig-Holstein einzudämmen? 2. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bezüglich der Entsorgung von Klärschlamm landesweit? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Unter anderem infolge der Neufassung der Düngeverordnung bestand im Jahre 2018 die Befürchtung eines akuten Entsorgungsnotstands von Klärschlämmen in Schleswig-Holstein. In diesem Kontext wurde im März 2018 der Klärschlammbeirat zur Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung und zur Neuaufstellung des Abfallwirtschaftsplans Klärschlamm gegründet. Drucksache 19/1490 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Im Klärschlammbeirat sind unter anderem die Verbände der Entsorgungswirtschaft vertreten und wurden entsprechend zur Mitarbeit eingeladen. Anlagenbetreiber , wie etwa das genannte Unternehmen sind nicht Mitglieder im Klärschlammbeirat . 3. Gibt es von Seiten der Landesregierung (weitere) Initiativen für den Bau von Klärschlammverbrennungsanlagen? Wenn ja wo und in welcher Phase befindet sich die Planung? Klärschlammverbrennungsanlagen werden von der Landesregierung weder initiiert , noch geplant noch betrieben. Dies obliegt den Akteuren der Abfallwirtschaft. Allerdings liegt es im Interesse des Landes, dass Entsorgungssicherheit hergestellt ist. Hierzu gehören nach Auslaufen der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen künftig auch Verbrennungsanlagen. 4. Hat die Verpflichtung von EEW, vorrangig Klärschlämme aus Stormarn und dem Kreis Herzogtum Lauenburg anzunehmen, zur Folge, dass auch überwiegend Klärschlämme aus Stormarn und dem Kreis Herzogtum Lauenburg verbrannt werden? Welche Klärschlämme in der Anlage von EEW verbrannt werden, obliegt der Entscheidung des Anlagenbetreibers. Sofern Klärschlammerzeuger ihren Klärschlamm aufgrund gesetzlicher Vorgaben thermisch entsorgen müssen, haben diese die Verpflichtung, sich entsprechende Behandlungskapazitäten in eigenen oder in externen Anlagen zu beschaffen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung Forderungen der Bürgerinitiative bezüglich der Emissionswerte, der Schornsteinhöhe und regelmäßiger Schadstoffmessungen in einem 5,1-Kilometer-Umkreis um die Anlage? Dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume liegt ein Genehmigungsantrag der EEW Stapelfeld GmbH für den Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage vor. Es ist Aufgabe der Genehmigungsbehörde, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch solche Fragen zu prüfen und anschließend durch Genehmigung sicherzustellen, dass eine rechtskonforme Errichtung und ein ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage gewährleistet wird. Da das Genehmigungsverfahren erst am Anfang steht, kann die Landesregierung zu den genannten Punkten derzeit keine Beurteilung abgeben.