SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache19/1491 19. Wahlperiode 2019-06-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schnurrbusch, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Löschen von in Brand geratenen Elektrofahrzeugen In Brand geratene Elektrofahrzeuge stellen Lösch- und Rettungskräfte vor ein neues Problem. Wenn eine verbaute Lithium-Ionen-Hochleistungsbatterie Feuer gefangen hat, kann nicht wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gelöscht werden. Für einen brennenden Akku bei dem Modell „Tesla S“ sind nach Angabe des Herstellers ca. 11.000 Liter Wasser notwendig, um den Brand des darin verbauten Akkus einzudämmen. Üblicherweise sind hiesige Löschfahrzeuge mit 1.500–2.000 Liter Löschwasser ausgestattet, was bei einem Verbrennungsmotor zum Löschen reicht. 1. Wie sind die Feuerwehren im Land auf das Löschen von brennenden Elektrofahrzeugen vorbereitet? Antwort: Der Umgang mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird sowohl in der Ausbildung freiwilliger wie auch beruflicher Feuerwehrkräfte berücksichtigt. Der grundsätzliche Einsatzablauf bei Bränden von Elektro- und Hybridfahrzeugen unterscheidet sich nur in einigen Punkten von dem Vorgehen bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Bei einem Brandereignis mit einem betroffenen Elektrofahrzeug handelt es sich um eine durch die Feuerwehren in Schleswig-Holstein gut beherrschbare Lage. Einsatztaktisch ist es vorgesehen für Brandeinsätze eine feste Löschwasserversorgung aus einem Leitungsnetz herzustellen, um den Löschwasserbedarf eines Einsatzes zu decken. Für Bereiche in denen keine ständige Wasserver- Drucksache 19/1491 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 sorgung zur Verfügung steht, sind die Gemeinden hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit mit den örtlich zuständigen Feuerwehren gehalten entsprechende Vorplanungen für ausreichende Wassermengen an der Einsatzstelle im Rahmen der örtlichen Risikobetrachtung zu treffen, beispielsweise über die Menge der zu alarmierenden Einheiten und die einzusetzende Technik wie Tanklöschfahrzeuge mit größeren Löschwassermengen. 2. Plant die Landesregierung die Anschaffung von sog. Kühlcontainern für die Feuerwehren, die benutzt werden können, um das erneute Aufflammen von Akkus zu unterbinden? Falls nein, warum nicht? Antwort: Bei den technischen Vorhaltungen der kommunalen Feuerwehren handelt es sich um eine Aufgabe, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe durch die Kommunen wahrgenommen wird. Eine Kommune ist verpflichtet, eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr vorzuhalten. Eine zentrale Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die kommunalen Feuerwehren durch das Land findet aus diesem Grund nicht statt. 3. Gibt es einheitliche Handlungsempfehlungen für geeignete Löschmittel? Antwort: Bei einem Elektrofahrzeugbrand ist Wasser grundsätzlich ein geeignetes Löschmittel. Sofern im konkreten Einzelfall aufgrund des Schadenbildes ein anderes Löschmittel zu bevorzugen ist, kann dies nur durch die jeweilige Einsatzleitung der Feuerwehren vor Ort beurteilt werden und lässt sich nicht in einer generellen Empfehlung abbilden. Führungskräfte der Feuerwehren werden im Rahmen Ihrer Ausbildung darauf vorbereitet, eine Entscheidung über das lagebedingt geeignete Löschmittel zu treffen. Allgemeine Handlungsempfehlungen beispielsweise zur Löschmittelauswahl und der geeigneten Einsatztaktik werden unter anderem durch die Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes gegeben. Diese Fachempfehlung umfasst auch eine „Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien“ (http://www.agbf.de/downloads-fachausschuss-vorbeugender-brand-undgefahrenschutz /category/28-fa-vbg-oeffentlich-empfehlungen.html). 4. Gibt es einheitliche Handlungsempfehlungen für den Umgang mit belastetem Löschwasser und zerstörten Batterien? Antwort: Nein, eine gesonderte Handlungsempfehlung für den Umgang mit Löschwasser bei Bränden an Elektrofahrzeugen besteht nicht. Es gelten die allgemeinen Regelungen zum Schutz der Umwelt.