SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache19/1493 19. Wahlperiode 24.05.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Tschacher (CDU) und Antwort der Landesregierung – Der Ministerpräsident "Fonds für Barrierefreiheit" zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß UN- Behindertenrechtskonvention Vorbemerkung der Fragestellerin: Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Umgang mit Menschen mit Behinderung muss weiterhin geschärft und Vorurteile sukzessive abgebaut werden. Das Ziel muss sein, ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Mit der Förderrichtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“, die sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, möchte das Land Schleswig-Holstein Impulse für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schaffen. Das Land stellt für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und zur Bewusstseinsbildung einen Etat in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Für das laufende Jahr konnten entsprechende Förderanträge mit Maßnahmebeginn in 2019 bis zum 15. Mai 2019 eingereicht werden. 1. Wie stellt sich der Antragsstand insgesamt per 15. Mai 2019 dar? Bitte das beantragte Gesamtvolumen getrennt nach Investitionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung ausweisen. Drucksache 19/1493 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Der Staatskanzlei liegen zum Antragsschluss der ersten Förderperiode (15.05.2019) insgesamt 97 Förderanträge vor, davon 73 aus dem investiven Bereich und 24 aus dem nichtinvestiven Bereich. Die beantragten Fördermittel betragen für den investiven Bereich rund 9 Mio. €, für den nichtinvestiven Bereich rund 900.000 € (Stand 22.05.2019). 2. Wie wird sich das weitere Verfahren gestalten? Antwort: Seit Beginn des Eingangs der Förderanträge ist die Stabsstelle StK BRK mit der zuwendungsrechtlichen und baufachlichen Prüfung befasst. Die überwiegende Zahl der Förderanträge ist jedoch erst kurz vor bzw. mit Antragsschluss in der Staatskanzlei eingegangen. Die 97 sehr heterogenen Förderanträge erfordern eine umfängliche Prüfung, die eine Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die baufachliche Prüfung durch die GMSH miteinschließt. Es wird angestrebt, die ersten Entscheidungen über die Vergabe der Zuwendungen im nichtinvestiven Bereich im August 2019, im investiven Bereich Ende September 2019 zu treffen. Die Bescheide an die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger werden jeweils im Anschluss gefertigt.