SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1516 19. Wahlperiode 19-06-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heiner Dunckel (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus 5G-Ausbau in Schleswig-Holstein 1. Wann sollen welche Haushalte in Schleswig-Holstein mit 5G versorgt werden? Welche Frequenzen sind in welchen Landesteilen geplant? Antwort: Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse über den geplanten Ausbau mit 5G vor, da der Ausbau des Mobilfunks privatwirtschaftlich durch die Mobilfunknetzbetreiber erfolgt. Hinzu kommt, dass die 5G-Technologie voraussichtlich erst 2020 voll verfügbar sein wird (siehe auch Drucksache 19/1265, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein „Ausbau der 5G-Infrastruktur“). Derzeit werden Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,4 – 3,7 GHz durch die Bundesnetzagentur versteigert, die besonders für den Einsatz von 5G geeignet sind und die ab 2021 sukzessive zum Einsatz kommen sollen. Die Vergabe der Frequenzen ist mit Versorgungsauflagen versehen (u.a. Versorgung von 98% der Haushalte in jedem Bundesland mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Antennensektor bis 2022; Versorgung wichtiger Verkehrswege), von denen auch Schleswig-Holstein profitieren wird. 2. Wie viele Funkmasten werden in Schleswig-Holstein benötigt, um eine flächendeckende Versorgung mit 5G zu erreichen? Antwort: Darüber liegen der Landesregierung aus den in der Antwort zu Frage 1 ge- Drucksache 19/1516 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 nannten Gründen keine konkreten Erkenntnisse vor. Die Landesregierung wird aber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur sowie in Gesprächen mit den Mobilfunknetzbetreibern darauf achten, dass Schleswig-Holstein zumindest entsprechend den in der Antwort zu Frage 1 genannten Versorgungsauflagen vom weiteren Mobilfunkausbau profitiert. 3. In welcher Form erfolgt beim Aufstellen der Funkmasten eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern? Antwort: Darüber liegen der Landesregierung aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen keine konkreten Erkenntnisse vor. 4. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung der Funkmasten und Wahl der Standorte für die Masten beteiligt? Antwort: Bei der Errichtung baugenehmigungspflichtiger Funkmasten erfolgt eine Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn nach § 72 Landesbauordnung. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitlichen Folgen der deutlichen Zunahme der Funkstrahlung durch 5G-Sendeanlagen? Antwort: Die Landesregierung geht nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht davon aus, dass die neue Mobilfunkgeneration 5G mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist. Der weitere Ausbau der Mobilfunknetze mit dem neuen Standard 5G unterliegt im gesamten Bundesgebiet der 26. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV), der Verordnung über elektromagnetische Felder. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte gewährleisten den Schutz vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen durch elektromagnetische Felder. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten . Darüber hinaus wird auch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) tätig und stellt damit sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern auch bei der Einführung der geplanten 5G-Netze eingehalten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte überprüft die Bundesnetzagentur durch kontinuierliche Messreihen. Diese haben bisher immer bestätigt, dass die Grenzwerte an den Orten, an denen sich Menschen aufhalten, sehr weit unterschritten werden. Mit Blick auf noch offene Fragen, z. B. zur möglichen Zunahme der Exposition durch 5G-Sendeanlagen, wird die Landesregierung die Forschungsaktivitäten und die wissenschaftliche Diskussion zu möglichen gesundheitlichen Risiken Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1516 3 weiterhin aufmerksam verfolgen und bei Bedarf im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten tätig werden. Im Übrigen wird auf die Drucksache 19/1265, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein „Ausbau der 5G- Infrastruktur“ verwiesen.