SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1535 19. Wahlperiode 2019-06-21 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Eindämmung der Lebensmittelverschwendung Nach der Studie „Lebensmittelverschwendung – Was tut die Politik? Ein Blick auf die Bundesländer“ gehen in Deutschland 18 Mio. Tonnen Nahrungsmittel jährlich verloren. Nach dieser Studie liegt Schleswig-Holstein im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung nur im Mittelfeld der Bundesländer. 1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem mäßigen Abschneiden Schleswig-Holsteins im Vergleich zu anderen Bundesländern? Schleswig-Holstein wird seine Verantwortung weiterhin wahrnehmen und an der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und der Umsetzung mitwirken. 2. Welche Daten erhebt die Landesregierung über Lebensmittelverschwendung in Schleswig-Holstein und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab? 3. Was unternimmt die Landesregierung, um fehlende Daten zu erheben, die die Lebensmittelverschwendung einschränken helfen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/1535 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Lebensmittelverschwendung ist ein bundesweites Problem. Die Landesregierung führt keine eigenen Datenerhebungen durch. Für die Datenerhebung und Bewertung und um den Erfolg von Reduzierungsmaßnahmen feststellen zu können, wird derzeit auf Bundesebene ressortübergreifend an einem Indikator und einem Methodenpapier gearbeitet. Die schleswig-holsteinische Landesregierung beteiligt sich an diesem Prozess. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Lebensmittelverschwendung in landeseigenen Einrichtungen einzudämmen? Das Land lässt seine Kantinen für die Landesverwaltung i.d.R. durch Dritte bewirtschaften. Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung bzw. der vertraglichen Regelung wird der jeweilige Pächter dazu angehalten, möglichst wenig Lebensmittel zu entsorgen. Im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe werden aktuell Vorschläge erarbeitet, um die Frage der Lebensmittelverschwendung in den Kantinen der Landesliegenschaften bei Ausschreibungen neben anderen Kriterien einer nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung wie „bio“ oder „regional“ künftig stärker zu berücksichtigen. Die Justizministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Tagung am 5. und 6. Juni 2019 in Travemünde unter dem Vorsitz und mit der Unterstützung Schleswig-Holsteins einen Beschluss gefasst, der die Bundesregierung auffordert, „unter Beteiligung der entsprechenden Fachministerkonferenzen alternative Abgabeformen von Lebensmitteln zu entwickeln, die es insbesondere großen Lebensmittelanbietern ermöglichen, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa die Tafeln für Bedürftige, abzugeben.“