SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1545 19. Wahlperiode 2019-06-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Schießausbildung der Landespolizei Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Schießausbildung und das Einsatztraining an den unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Schusswaffen dienen der Handhabungssicherheit der Waffe im Ernstfall. 1. In welchen Dienstanweisungen/Erlassen ist das dienstliche Schießen zu Trainings - und Ausbildungszwecken in der Landespolizei geregelt? Antwort: 1. Erlass „Durchführung des Einsatztrainings in der Aus- und Fortbildung der Landespolizei Schleswig-Holstein“ (Erl. IV LPA-102-28.26 vom 15.03.2016), 2. Schießtraining in der Aus- und Fortbildung (bundesweit gültige Polizei- Dienstvorschrift - PDV 211), 3. Erlass über die priorisierte Durchführung von Einsatztrainingsthemen in der Aus- und Fortbildung der Landespolizei Schleswig-Holstein (bis Jahresen- Drucksache 19/1545 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 de 2019 befristete Erlassreglung; Erl. IV LPA-101-28.26 vom 13.12.2018). 2. Wie regelmäßig und in welchen Abständen findet das Schießtraining statt? (Bitte nach Waffenarten aufschlüsseln) Antwort: Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte müssen jährlich die Kontrollübung der PDV 211 mit der Dienstpistole erfüllen. Im Rahmen des Einsatztrainings führen die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des operativen Dienstes mindestens zweimal jährlich weitergehende Übungen mit der Maschinenpistole , der Mitteldistanzwaffe (MDW) und der Pistole durch. 3. Welche Anlagen stehen für Waffenausbildung und Schießtraining der Landespolizei zur Verfügung? Antwort: Es stehen der Landespolizei 11 eigene Raumschießanlagen (RSA) und 9 offene Schießstände der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie 2 offene private Schießstände für die Schießaus- und Fortbildung zur Verfügung. Die taktische Schießausbildung findet in den Einsatztrainingszentren (ETZ) der Polizeidirektionen (PD) oder zentral im neuen ETZ der PD AFB in Eutin statt (seit 2018). Die Polizeidirektionen haben Übungsplätze, teilweise Gebäude als ETZ angemietet. 4. Für welche Arten von Schusswaffen der Landespolizei sind die Anlagen geeignet ? Antwort: In allen RSA kann mit den Dienstpistolen und der Maschinenpistole mit der Einsatzmunition geschossen werden. Die MDW kann nur mit einer Übungsmunition (Plastikgeschoss, wenig Energie) in den RSA genutzt werden. Auf den offenen Plätzen sind grundsätzlich alle Munitionsarten der Polizei zugelassen . Teilweise ist jedoch die Nutzung des Übungsgeschosses mit dem Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1545 3 Plastikanteil durch den Betreiber untersagt. Die RSA der PD FL ist für die MDW Ausbildung nur bedingt geeignet, weil die Bahnlänge nur 14m beträgt. 5. Welche Anlagen werden für Einsatztrainings der Polizei unter Schusswaffensimulation genutzt? (Bitte nach Direktionen aufschlüsseln) Antwort: Außer „FX- Simunitions-Waffen“ (Farbmarkierungsmunition) gibt es zurzeit keine weiteren Simulationstechniken bei der Landespolizei SH. Grundsätzlich ist das Schießen mit FX in den RSA der Landespolizei untersagt , hierfür können die ETZ genutzt werden. 6. Wie viele Distanzwaffen wurden im Zuge der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seit 2016 angeschafft und welche polizeilichen Einheiten wurden daran ausgebildet? Antwort: Beschafft wurden 531 Mitteldistanzwaffen. Grundsätzlich werden alle Polizeivollzugskräfte des operativen Dienstes an der MDW aus- und fortgebildet. 7. Auf welchen Anlagen finden Ausbildung und Training an den neuen Distanzwaffen statt und welche Kooperationen gibt es mit anderen Partnern zur Nutzung von Schießanlagen? Antwort: Siehe Antwort zu Fragen 3 und 4.