SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1547 19. Wahlperiode 2019-06-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Suck’sche Kate in Glinde 1. Ist der Landesregierung die Situation der Suck’schen Kate in Glinde bekannt? Wenn ja, wie beurteilt sie diese? Antwort: Die Situation um die Sanierung der Suck’schen Kate ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt. Das denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige Gebäude wurde vor einigen Jahren vom aktuellen privaten Eigentümer erworben. Die Stadt Glinde bemängelt den Erhaltungszustand des Gebäudes seit längerem und setzt sich für eine denkmalgerechte Sanierung ein. Der Eigentümer ist im Besitz einer auf drei Jahre befristeten Baugenehmigung zur Sanierung des Gebäudes vom 28.06.2017, hat jedoch die Arbeiten noch nicht begonnen. Das Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz. In diesem Zusammenhang sind die Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) einzuhalten, so dass das Gebäude nach § 16 Abs. 1 DSchG im Rahmen des Zumutbaren erhalten, sachgemäß behandelt und vor Gefährdung geschützt werden muss. Diesbezüglich hat die zu- Drucksache 19/1547 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 ständige Denkmalschutzbehörde des Kreises Stormarn dem Eigentümer bereits aufgegeben , Erhaltungs- und Standsicherungsarbeiten durchzuführen. Dem ist der Eigentümer nachgekommen. Aufgrund der Abnahme dieser Arbeiten durch die Architektin und den Statiker besteht kein Anlass, an der Standsicherheit des Gebäudes zu zweifeln. Auch ist der Eigentümer einer späteren denkmalbehördlichen Aufforderung nachgekommen, das Reetdach abzudichten. Aktuell ist die Denkmalsubstanz daher nicht als gefährdet einzustufen. Neben diesen Sicherungsmaßnahmen ist denkmalrechtlich zu beachten, dass für bestimmte Baumaßnahmen denkmalfachliche Vorgaben einzuhalten und bei der unteren Denkmalschutzbehörde entsprechende Genehmigungen einzuholen sind. Im Rahmen der bestehenden Baugenehmigung sind entsprechende Vorgaben der unteren Denkmalschutzbehörde bereits aufgestellt worden. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, der Stadt Glinde bei den Bemühungen um den Erhalt der Suck’schen Kate behilflich zu sein? Antwort: Seit Sommer 2015 finden regelmäßig Treffen der unteren Denkmalschutzbehörde mit dem Eigentümer des Gebäudes statt. An diesen Treffen nimmt das Landesamt für Denkmalpflege beratend teil. Der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude umfassend denkmalgerecht zu sanieren. Hierzu existiert bereits die erwähnte Baugenehmigung vom 28.06.2017. In einem Ortstermin am 23.05.2019 versicherte der Eigentümer den Denkmalschutzbehörden einen zeitnahen Baubeginn. Eine enge Begleitung durch die untere Denkmalschutzbehörde wurde vereinbart. Da aktuell insbesondere auch aufgrund der vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen kein Verfall des Kulturdenkmals droht, besteht auf Grundlage des DSchG keine rechtliche Möglichkeit für die untere oder obere Denkmalschutzbehörde, vom Eigentümer weitergehende Sanierungsmaßnahmen einzufordern und ggf. zwangsweise durchzusetzen.