SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1565 19. Wahlperiode 19-07-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Tietze (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Sondergenehmigungen für Schwerlasttransporte Vorbemerkung des Fragestellers: Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schwerlasttransporten ist 2016 von den Kreisen zum LBV.SH übergegangen. 1. Wie hat sich die Zahl der Genehmigungen durch den Wechsel der Zuständigkeit geändert? Antwort: Im Jahr 2017 wurden in Schleswig-Holstein 21.777 Bescheide zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten erstellt. Davon hat der LBV.SH nach Übernahme der Zuständigkeit zum 01.07.2017 4.028 Bescheide erstellt. 2018 wurden durch den LBV.SH 9.861 Bescheide erteilt. 2. Hat sich dadurch der zeitliche Aufwand für die Antragssteller geändert? Antwort: Der zeitliche Aufwand für die Antragsteller hat sich nicht geändert. Die Mehrzahl der Erlaubnisse und Genehmigungen (95%) werden über das bundesweite internetgestützte Antrags- und Genehmigungsverfahren VEMAGS papierlos abgewickelt. Mit der Übernahme der Zuständigkeit durch den LBV.SH wurde das Verfahren innerhalb Schleswig-Holsteins verkürzt, da durch die Zentralisierung eine Anhörungsebene (Übermittlung des Antrags von den Erlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte an den LBV.SH zur Anhörung als Straßenbau- Drucksache 19/1565 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 lastträger) entfallen ist. Auch kann durch die Zentralisierung schneller auf kurzfristig veränderte Fahrtwege (Baustellen, Brückensperrungen etc.) im Zuständigkeitsbereich des LBV.SH reagiert werden. Hierdurch, wie auch durch die Antragsbearbeitung im LBV.SH durch hierauf spezialisiertes Personal, konnte innerhalb des Landes eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden. Für Transporte außerhalb Schleswig-Holsteins sind die Bearbeitungszeiten stark von den Zulieferungen der anderen Bundesländer im Rahmen der durchzuführenden Anhörungsverfahren abhängig, so dass sich die Verfahrensbeschleunigungen innerhalb des Landes in diesen Fällen weniger stark auswirken. 3. Wie viele Schwertransporte wurden in den Jahren 2010-2018 in Schleswig- Holstein durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt auflisten)? Antwort: Die Anzahl der durchgeführten Großraum- und Schwertransporte in Schleswig -Holstein lässt sich nicht ermitteln. Grund dafür ist u.a., dass aufgrund der Zuständigkeitsregelung aus § 47 Abs. 1 S. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht alle in Schleswig-Holstein durchgeführten Großraum- und Schwertransporte auch in Schleswig-Holstein genehmigt werden. Bis zu bestimmten Abmessungen und Gewichten können Großraum- und Schwertransporte auch durch Behörden außerhalb von Schleswig-Holstein genehmigt werden, ohne dass eine Behörde in Schleswig-Holstein beteiligt werden muss. Des Weiteren wird eine Vielzahl von Erlaubnissen/Genehmigungen als Dauererlaubnisse erteilt, bei denen die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten nicht bekannt ist. 4. An wie vielen davon in diesem Zeitraum war der LBV-SH fachlich mit beteiligt (bitte nach Jahren getrennt auflisten)? Antwort: Der LBV-SH ist an allen anhörungspflichtigen Erlaubnissen/Genehmigungen entweder als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde oder als Anhörungsbehörde für das Land Schleswig-Holstein beteiligt; seit 2010 in folgendem Umfang : Jahr Anhörungsverfahren 2010 30.022 2011 36.982 2012 40.687 2013 43.682 2014 48.273 2015 47.005 2016 45.825 2017 53.637 2018 35.695 2019 14.376 (bis 05/2019) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1565 3 5. Wie haben sich die Gebühreneinnahmen der Landkreise und des Landes in diesem Zeitraum entwickelt (bitte nach Jahren und Landkreisen bzw. Land getrennt auflisten)? Antwort: Über die Einnahmen aus Gebühren für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten bei den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig- Holstein liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der LBV.SH hat folgende Gebühreneinnahmen aus dem Genehmigungsverfahren erzielt: Jahr Gebühreneinnahmen 2010 bis 06/2017 Keine 07 bis 12/2017 613.444,50 € 2018 1.268.246,95 € 01 bis 05/2019 570.740,20 € 6. Wie hoch sind die Verwaltungsausgaben des LBV.SH für diese Dienstleistung ? Antwort: Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Systems VEMAGS fallen anteilig für das Land Schleswig-Holstein folgende Kosten an, die durch den LBV.SH getragen werden: Jahr Kosten VEMAGS 2010 58.827,32 € 2011 74.354,44 € 2012 101.913,64 € 2013 94.008,71 € 2014 108.758,32 € 2015 153.923,82 € 2016 358.401,92 € 2017 251.909,28 € 2018 136.889,54 € 2019 (voraussichtlich) 164.403,89 € 7. Wie viele Personalstellen (Vollzeitäquivalente) sind beim LBV.SH mit den Aufgaben zur Sondergenehmigung von Schwerlasttransporten betraut? Antwort: Jahr Vollzeitäquivalente 2016 5 x E 6, 0,5 x A 13 2017 (ab 07/2017) 4 x E 8, 4 x E 6, 1 x A 13 2018 4 x E 8, 4 x E 6, 1 x A 13 2019 (bis 06/2019) 4 x E 8, 4 x E 6, 1 x A 13