SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1566 19. Wahlperiode 2019-07-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber und Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Situation der Polizeiwache Neumünster Mitte Vorbemerkung der Fragestellerinnen: Das im Januar 2018 neu bezogene Polizeirevier Neumünster-Mitte wurde lt. Presseberichten (https://www.kn-online.de/Lokales/Neumuenster/Schimmel-Neues- Polizeirevier-Parkstrasse-Neumuenster-schon-geschlossen) wegen erheblichen Schimmelbefalls im Mai 2019 wieder geräumt und geschlossen. 1) Ist der Landesregierung bekannt, ob der Vormieter der Immobilie in der Parkstr. den Mietvertrag aufgrund starker Verseuchung von Schimmelpilzen gekündigt hat? Antwort: Der Vormieter war der Landesregierung bzw. der GMSH nicht bekannt, es lagen keine Informationen vor, warum eine Kündigung erfolgte. Drucksache 19/1566 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2) Wenn ja, war dieser Umstand der GMSH bekannt? Antwort: Entfällt. 3) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden vor Bezug der Dienststelle zur Beseitigung des Schimmelbefalls ergriffen und wurde die ordnungsgemäße Durchführung von der GMSH beaufsichtigt und abgenommen? Antwort: Entfällt. 4) Wurden für den Umbau der Immobilie in eine Polizeiwache 50.000 Euro von der GMSH an den Vermieter gezahlt und liegen der GMSH Kostennachweise in entsprechender Höhe der durchgeführten Umbauten vor? Antwort: Es ist mit Erfüllung der vertraglich vereinbarten nutzerspezifischen Herrichtungsmaßnahmen durch den Vermieter und nach Übergabe der Räume sowie Prüfung der Erledigung der Maßnahmen Ende Februar 2018 ein mietvertraglich vereinbarter Baukostenzuschuss an den Vermieter ausgezahlt worden. 5.) Wie viele krankheitsbedingte Ausfallzeiten sind seit dem Bezug der Dienststelle auf den Schimmelbefall des Gebäudes zurückzuführen? Antwort: Der Polizeidirektion Neumünster liegt hierüber keine Zahl vor. Ein kausaler Zusammenhang zwischen krankheitsbedingten Ausfallzeiten und dem Schimmelbefall kann nicht hergestellt werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1566 3 6.) Wann lagen dem Dienstherren die ersten Hinweise auf einen gesundheitsgefährdenden Schimmelbefall vor und wann erfolgte die Anordnung zur Räumung des Gebäudes ? Antwort: Die ersten Hinweise auf einen möglichen Schimmelbefall lagen der Polizeidirektion Neumünster am 04.01.2018 vor. Schlussendlich wurde die Anordnung zur Räumung des Gebäudes am 08.05.2019 erteilt.