SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1568 19. Wahlperiode 2019-07-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heiner Dunckel (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Befristete Verträge an Hochschulen 1. Wie viele Arbeitsverträge an den Hochschulen sind derzeit zeitlich befristet? (Bitte absolut und in Relation zu den nicht befristeten Verträgen je Hochschule darstellen sowie unterteilt nach Verträgen in Verwaltung und Lehre und Forschung ; die abgeordneten Lehrkräfte bitte gesondert ausweisen). Antwort: Die Zahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge wurde zum Stichtag 01.07.2019 (ohne Drittmittel) erhoben. Die Darstellung erfolgt getrennt nach Hochschulen und berücksichtigt alle befristeten Arbeitsverträge unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage. Die Anzahl der abgeordneten Personen ist je Hochschule nachrichtlich ausgewiesen, i.d.R. stehen sie nicht in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Da sich die Anfrage ausdrücklich auf befristete und nicht befristete Arbeitsverträge bezieht, wurden beamtete Personen bei der Beantwortung nicht einbezogen. Die Technische Hochschule Lübeck konnte aufgrund einer Softwareumstellung im Personalbereich nur im begrenzten Umfang Angaben zur Anfrage machen. Die nachfolgenden Antworten basieren auf diesen Daten. Drucksache 19/1568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 a) Christian-Albrechts-Universität (ohne klinische Medizin) Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 1.269 85 Verträge in Verwaltung 263 21 Verträge in Forschung und Lehre 1.006 399 Abgeordnete Lehrkräfte 50 b) Europa-Universität Flensburg Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 181 50,5 Verträge in Verwaltung 27 17,9 Verträge in Forschung und Lehre 154 74,4 Abgeordnete Lehrkräfte 1 c) Stiftungsuniversität zu Lübeck (ohne klinische Medizin) Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 101 27 Verträge in Verwaltung 34 13 Verträge in Forschung und Lehre 67 61 Abgeordnete Lehrkräfte 0 d) Fachhochschule Westküste Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 55 50,4 Verträge in Verwaltung 24 44,4 Verträge in Forschung und Lehre 31 56,3 Abgeordnete Lehrkräfte 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1568 3 e) Fachhochschule Kiel Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 79 75 Verträge in Verwaltung 44 81 Verträge in Forschung und Lehre 35 57 Abgeordnete Lehrkräfte 0 f) Hochschule Flensburg Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 36*) 21,6 Verträge in Verwaltung 21*) 23,6 Verträge in Forschung und Lehre 15 19,2 Abgeordnete Lehrkräfte 0 *) incl. 9 Auszubildende g) Musikhochschule Lübeck Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 6 36 Verträge in Verwaltung 3 9,4 Verträge in Forschung und Lehre 3 30 Abgeordnete Lehrkräfte 2 h) Muthesius Kunsthochschule Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 12 18,2 Verträge in Verwaltung 9 18,2 Verträge in Forschung und Lehre 3 2 Abgeordnete Lehrkräfte 0 Drucksache 19/1568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 i) Technische Hochschule Lübeck*) Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge Zahlen absolut Zahlen in Relation zu nicht befristeten Verträgen (%) 129 72,1 Verträge in Verwaltung k.A. k.A. Verträge in Forschung und Lehre k.A. k.A. Abgeordnete Lehrkräfte 0 *) Aufgrund einer Softwareumstellung konnten nur im begrenzten Umfang Daten geliefert werden. 2. Wie ist die Zeitdauer der jeweiligen Befristung (bitte differenzieren in 6, 12, 18, 24, 36, 48, 60 Monate)? Antwort: Die Befristung von Arbeitsverträgen erfolgt i.d.R. nicht unbedingt auf volle Monate. Daher sind zum Teil die Zeiträume angegeben, auf die sich die Befristungen erstrecken . a) Christian-Albrechts-Universität (CAU) Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre >60 21 12 9 zwischen 48 und 60 125 13 112 zwischen 36 und 48 117 15 102 zwischen 24 und 36 488 39 449 zwischen 18 und 24 118 31 87 zwischen 12 und18 59 22 37 zwischen 6 und 12 203 90 113 <=6 138 41 97 b) Europa-Universität Flensburg Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 42 1 41 48 45 7 38 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1568 5 36 49 7 42 24 20 6 14 18 11 3 8 12 9 2 7 6 5 1 4 c) Stiftungsuniversität zu Lübeck (ohne Medizin) Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 2 1 1 48 9 1 8 36 30 1 29 24 30 22 8 18 8 2 6 12 18 5 13 6 4 2 2 d) Fachhochschule Westküste Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 55 24 31 48 36 24 18 e) Fachhochschule Kiel Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 14 4 10 48 10 3 7 36 16 7 9 24 15 11 4 18 2 2 - 12 11 9 2 6 11 8 3 Drucksache 19/1568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 f) Hochschule Flensburg Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 11 5 6 48 6 1 5 36 6 6 0 24 5 2 3 18 1 1 12 1 1 6 g) Musikhochschule Lübeck Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 48 36 24 4 1 3 18 12 1 1 6 1 1 h) Muthesius Kunsthochschule Zeitdauer der Befristung in Monaten Anzahl der zeitlich befristeten Arbeitsverträge davon Verträge in Verwaltung davon Verträge in Forschung und Lehre 60 48 1 1 36 3 1 2 24 18 12 6 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1568 7 i) Technische Hochschule Lübeck Aufgrund einer Softwareumstellung konnten keine Informationen geliefert werden . 3. Was sind die Gründe für die zeitliche Befristung? Antwort: Die Hochschulen führen für die Befristungen von Arbeitsverträgen im Wesentlichen § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) - Qualifizierung der Beschäftigten und Drittmittelbefristung (Projekte) - sowie Sachgründe nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) an. Ein weiterer Grund für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ist die erforderliche Vertretung von Beschäftigten , die Elternzeit in Anspruch nehmen (§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG). Aber auch vorübergehend erhöhter Personalbedarf z.B. bei der Durchführung von Projekten, aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge oder die Übernahme von Wahlämtern benennen die Hochschulen als Grund für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen. 4. Wie hoch ist der Anteil von Befristungen, die durch HSP-Mittel finanziert werden? Antwort: Der Anteil von Befristungen, die durch HSP-Mittel finanziert werden, liegt an den Hochschulen zwischen 26% und 72%. Die Musikhochschule Lübeck verfügt über keine HSP-Mittel. Die Technische Hochschule Lübeck machte aus dem zuvor genannten Grund keine Angaben. 5. Wie hoch ist der Anteil von Beschäftigten mit sachgrundlosen Befristungen nach Beschäftigtengruppen an Hochschulen? Antwort: Zum besseren Verständnis erfolgt die Antwort tabellarisch nach Hochschulen getrennt : Drucksache 19/1568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 8 Hochschule Anteil an Beschäftigten in Verwaltung (%) Anteil an Beschäftigten in Forschung und Lehre (%) Christian-Albrechts-Universität 5,7 0,2*) Europa-Universität Flensburg 2 8 Stiftungs-Universität zu Lübeck 7 3 Fachhochschule Kiel 2 0 Fachhochschule Westküste 0 0 Hochschule Flensburg 0 6,6 Musikhochschule Lübeck 0 30 Technische Hochschule Lübeck 6,9 4,4 Muthesius Kunsthochschule Kiel 7,6 0 * Bei Berücksichtigung der Verträge mit Befristung nach § 2 Abs. 1 u. 5 WissZeitVG ergeben sich 63,2% im Bereich Forschung und Lehre. 6. Hält die Landesregierung das Ausmaß der befristeten Verträge für angemessen ? Wenn nein, welche Möglichkeiten der Entfristung dieser Verträge sieht die Landesregierung? Antwort: Aufgrund der besonderen Situation der Hochschulen, Lehre sowie Wissenschaft und Forschung mit einander zu verzahnen und dabei sowohl Drittmittel als Eigenmittel strategisch zielführend einzusetzen, werden die Hochschulen ohne befristete Arbeitsverträge keine Möglichkeit haben, die langfristigen Ziele und Perspektiven unserer Hochschulpolitik zu erreichen und auf aktuelle Entwicklungen angemessen zu reagieren . Hinzu kommt, dass die Hochschulen aus befristet zur Verfügung gestellten Mitteln (z.B. Projektmitteln) keine unbefristeten Einstellungen vornehmen dürfen. Bund und Länder haben am 6. Juni 2019 den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken (ZSL)“ verabschiedet. In § 2 Abs. 2 dieser Vereinbarung wird ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen gelegt. Diesem Ziel fühlt sich die Landesregierung verpflichtet; sie wird in den Verhandlungen mit den Hochschulen zu den Zielvereinbarungen zur Umsetzung des ZSL deshalb darauf hinwirken, dass entsprechende Ziele vereinbart werden.