SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1574 19. Wahlperiode 2019-07-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Krankenversicherungskarten für Polizeibeamtinnen und -Beamte Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Mitgliederzeitung „Polizeispiegel“ der DPolG, Ausgabe Juni 2019 wird im Regionalteil (S.7)1 für Schleswig-Holstein darüber berichtet, dass Krankenversicherungskarten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Arztpraxen nicht mehr elektronisch ausgelesen werden können und in jedem Einzelfall eine Kostenübernahmeerklärung des LPA angefordert werden müsste. Die Ausgabe neuer Versichertenkarten entsprechend der für Mitglieder der GKV sei lt. Auskunft des LPA nicht geplant . 1 https://www.dpolg-sh.de/downloads/1559837414_f1.pdf Drucksache 19/1574 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Trifft der zitierte Bericht in der Mitgliederzeitschrift der DPolG, insbesondere die Aussage, das es in absehbarer Zeit nicht geplant sei, eine neue Versichertenkarte für Polizeibeamtinnen und –Beamte einzuführen, zu? Wenn Nein: Wann wird eine neue Versichertenkarte eingeführt? Antwort: Der Bericht der DPolG trifft zum Teil zu. In den meisten Arztpraxen kann die Karte jedoch eingelesen werden, so dass nicht alle Heilfürsorgeversicherten betroffen sind. Das Problem betrifft sämtliche Heilfürsorgeberechtigte im Bundesgebiet, also alle Bundesländer mit Heilfürsorge, die Bundespolizei, die Bundeswehr und Feuerwehren. Die Heilfürsorge ist eine „sonstige“ Krankenkasse und von gesetzlicher Seite nicht für die Telematik Versichertenkarten vorgesehen. 2. Wie viele Angehörige der Landespolizei sind von dieser Situation betroffen? Antwort: Da die Versichertenkarten in den meisten Arztpraxen eingelesen werden können, ist nicht bestimmbar, wie viele Angehörige der Landespolizei betroffen sind. Insgesamt gibt es in der Landespolizei Schleswig-Holstein ca. 7.894 Heilfürsorgeversicherte . 3. Wird die angeforderten Kostenübernahmeerklärung in der gleichen Geschwindigkeit vom LPA ausgestellt, in der dieses für die Inhaberin oder dem Inhaber einer elektronisch lesbareren Versichertenkarte der GKV erfolgt? Antwort: Nein, eine elektronische Versicherungskarte soll mit Online-Prüfung innerhalb von 13 Sekunden eingelesen sein. Eine Bescheinigung der Heilfürsorgestelle wird mit den persönlichen Daten erstellt und an die Praxis gefaxt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1574 3 4. Wenn nein, wer trägt das Risiko, dass trotz Beginn der begehrten Behandlung, die Leistung durch das LPA abgelehnt wird? Antwort: Es wird keine Kassenleistung abgelehnt. Der Patient muss lediglich innerhalb von 10 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung oder eine neue Karte vorlegen. 5. Ist das LPA personell und organisatorisch in der Lage, die von den Arztpraxen angeforderten Kostenübernahmeerklärungen zeitnah auszustellen, ohne dass es bei der Erledigung anderer Aufgaben zu Verzögerungen kommt? Antwort: Wie zuvor dargestellt, können die Karten in den meisten Praxen eingelesen werden . Wo dies nicht der Fall ist, werden Mitgliedsbescheinigungen umgehend ausgestellt . Zu Verzögerungen bei der Erledigung anderer Aufgaben kommt es hierdurch nicht.