SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1576 19. Wahlperiode 19-07-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey und Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Sanierung der Fahrbahn zwischen Kollow (L219) und Lauenburg (B209) Vorbemerkung der Fragesteller: Die Ortsdurchfahrt der Gemeinde Kollow wurde 1970 neu hergestellt. Hierbei wurde die Ortsdurchfahrt erheblich verbreitert, sodass die Straße sehr dicht an die Wohnbebauung herangerückt ist. Derzeit ist die Straßenbreite innerorts größer als außerhalb , was regelmäßig dazu führt, dass die Geschwindigkeit an den Ortseingängen nicht ausreichend reduziert wird. Durch den Schwerlastverkehr u.a. der Mülldeponie Buhck ist die Fahrbahndecke wegen der permanenten Belastung stark sanierungsbedürftig . Dies führt zu starken Immissionsbelastungen und die Straßenbreite mit sehr schmalem Fußweg erhöht die Gefährdungslage insbesondere für Schulkinder. 1. Im Erhaltungsprogramm des LBV.SH ist für 2021 eine Sanierung der Fahrbahn zwischen Kollow (L219) und Lauenburg (B209) auf einer Strecke von 11,2 km geplant. Ist es richtig, dass im Zuge dieser Sanierung die Ortsdurchfahrt Kollow nicht eingeplant ist? Antwort: Das ist richtig. 2. Welche Gründe gibt der LBV.SH für diese Entscheidung an? Antwort: Die Ortsdurchfahrt (OD) Kollow ist zweifellos sanierungsbedürftig. Allerdings ist der Zustand noch nicht schlecht genug, um eine kurzfristige Sanierung zu Drucksache 19/1576 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 rechtfertigen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte hier nach den Berechnungen des Pavement-Management-Systems (PMS) im Sinne der Lebenszyklusoptimierung die Restsubstanz der Straße bis zur anstehenden grundhaften Erneuerung ausgenutzt werden. 3. Wann ist die letzte behördliche Verkehrszählung im Ort Kollow durchgeführt worden und mit welchem Ergebnis? Zählungen des ortseigenen Geschwindigkeitsdisplays ergaben in der Zeit vom 26.11. bis 30.11.18 eine Anzahl von 16.086 Fahrzeugen (4.021 täglich). Wie lassen sich diese Zahlen mit Erkenntnissen des LBV.SH in Einklang bringen? Antwort: Die letzte amtliche Straßenverkehrszählung wurde 2015 durchgeführt und hat eine Verkehrsbelastung von 3.701 Kfz / 24 h ergeben. Zählergebnisse der Geschwindigkeitsdisplays sind abhängig von der Messtechnik der jeweiligen Hersteller. Bei einigen Herstellern werden Fahrzeuge mehrfach gemessen, um die Geschwindigkeit darzustellen. Daher sind die gespeicherten Werte der Geschwindigkeitsdisplays nicht immer mit den offiziell gezählten Werten vergleichbar. 4. Welche Maßnahmen plant der LBV.SH zur Reduzierung der Geschwindigkeit und der Lärmbelästigung im Ortskern von Kollow mit welchem zeitlichen Horizont ? (Fahrbahndeckenerneuerung / Rückbau der Straßenbreite o.ä.) Antwort: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit durch verkehrsrechtliche Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises. Aus Sicht der Landesregierung sollte die Frage eines Rückbaus der Fahrbahnbreite im Rahmen der Bauvorbereitung der Erhaltungsmaßnahme vorgenommen werden . Bei Deckenerneuerungen werden immer Fahrbahnoberflächen mit lärmmindernden Eigenschaften eingesetzt (Korrekturwert -2db(A)). 5. Welche Planungs- und Baumaßnahmen sind erforderlich, um eine Geschwindigkeitsreduzierung und Verringerung der Lärmbelästigung zu erreichen und mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die einzelnen Maßnahmen ? Wer trägt die jeweiligen Kosten? Antwort: Einbauten und Einengungen sind an klassifizierten Straßen nicht zulässig, so dass es keine wirksamen Baumaßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung gibt. Baumtore oder andere optische Einengungen sind an Ortseingängen möglich, wenn keine verkehrssicherheitsrelevanten oder straßenbetrieblichen Gründe entgegenstehen. Hier sind die Kommunen in der Kosten- und Unterhaltungspflicht .