SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1581 19. Wahlperiode 19-07-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Versandung der Hafeneinfahrt Lippe und Einsatz des DGzRS Rettungsbootes „Woltera“ Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Stürmen kann die Zufahrt zum Hafen Lippe (Kreis Plön) wegen Versandung für Schiffe mit mehr als 80 cm Tiefgang unmöglich werden. Davon betroffen ist auch das DGzRS Boot „Woltera“, welches rund 20-mal jährlich zu Seenoteinsätzen auslaufen muss. Die Rettungskreuzer aus Laboe oder Heiligenhafen benötigen ca. eine Stunde bis in die Hohwachter Bucht. Im April ereignete sich ein Seenotfall vor der Hafeneinfahrt , bei dem die Retter aus dem Hafen Lippe nicht auslaufen konnten und zum Zuschauen verurteilt waren. Bislang sorgte der Eigentümer des Hafens für freie Zufahrt durch Ausbaggerung. Diese will er in Zukunft jedoch nicht mehr vornehmen. 1. Wird die Landesregierung künftig die vor dem Hafen liegende Sandbank auf ihre Kosten regelmäßig ausbaggern lassen? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein hat einmalig die Kosten für die Ausbaggerung übernommen, um die Einsatzfähigkeit des Bootes der DGZRS wieder herzustellen . Eine gesetzliche Verantwortung des Landes besteht für diesen Bereich nicht. 2. Wird die Landesregierung den Hafen Lippe hinsichtlich der Notwendigkeit der Gefahrenabwehr für Seenotfälle im Bereich der Hohwachter Bucht aufrechterhalten , falls der jetzige Besitzer verkauft? Drucksache 19/1581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Die Landesregierung hat nicht die Absicht, landeseigene Häfen zum Zwecke der Gefahrenabwehr für Seenotfälle zu betreiben. Seenotrettung ist gemäß Seeaufgabengesetz grundsätzlich eine Aufgabe des Bundes.