SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1586 19. Wahlperiode 2019-07-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Wenden in der Rettungsgasse auf der A1 Wegen eines schweren Unfalls war die A1 am 14.05.2019 zwischen dem Kreuz Lübeck und der Anschlussstelle Lübeck-Moisling mehrere Stunden lang gesperrt. Die Polizei wies einige FahrerInnen dazu an vorsichtig zurückzufahren. Die Polizei erhielt jedoch auch zahlreiche Hinweise zu VerkehrsteilnehmerInnen, die offenbar ohne Anweisung im Stau auf der A1 wendeten und zum Kreuz Lübeck fuhren. Ein Polizeisprecher teilte am 17.05.2019 mit, dass die FahrerInnen ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro erhalten werden. Am 20.06.2019 korrigierte ein Polizeisprecher diese Aussage und gab an, dass außerdem ein Regelfahrverbot von einem Monat ausgesprochen wurde. 1. Wie viele Fahrzeuge wendeten nach Kenntnis der Polizei ohne Anweisung und wie viele FahrzeugführerInnen konnten den Fahrzeugen zugeordnet werden ? Antwort: 10 Fahrzeuge wendeten ohne Anweisung der Polizei. Die Identität der die Fahrzeuge führenden Personen konnte am Einsatzort nicht festgestellt werden . 2. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eröffnet und wie viele davon sind rechtskräftig abgeschlossen? Antwort: 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden durch die Polizei eingeleitet. Für die weitere Bearbeitung der Verfahren ist die Bußgeldstelle des Kreises Stor- Drucksache 19/1586 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 marn zuständig. Nach Auskunft des Kreises Stormarn wurden bislang noch keine Bußgeldbescheide erlassen, weil sich die Ermittlung der fahrzeugführenden Personen zeitlich aufwändig gestaltet. 3. Welche Sanktionen wurden wann (Datum der Bußgeldbescheide) gegen die - wegen dieses Verstoßes - ermittelten FahrerInnen erlassen? Welcher Ermessenspielraum wurde angewendet? Antwort: Nach Auskunft des Kreises Stormarn erwartet die Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, Auslagen in Höhe von 28,50 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Sanktion ist durch die Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehen und das Ermessen der Bußgeldstelle insoweit gebunden. 4. Wann, von wem und auf welcher Informationsgrundlage erfolgte die Aussage vom 17.05.2019 gegenüber der Presse, dass gegen die beteiligten FahrerInnen jeweils kein Fahrverbot angeordnet wurde? Antwort: Im Landespolizeiamt ist nicht bekannt, dass es am 17.05.2019 eine Aussage der Landespolizei gegeben hätte, wonach kein Fahrverbot angeordnet werde. 5. Wann, von wem und auf welcher Informationsgrundlage erfolgte die Korrektur dieser Aussage am 20.06.2019? Antwort: In der Pressestelle des Landespolizeiamtes ging am 19.06.2019 eine mündliche Presseanfrage zum Sachstand der anhängigen Ermittlungsverfahren ein. Diese wurde unter Hinweis auf die Anzahl der ermittelten Betroffenen sowie die Erhöhung des finanziellen Sanktionsrahmens (Verdoppelung des Regelbußgeldes wegen Vorsatztat) beantwortet. Bei der Antwort wurde die Sanktionsfolge ausschließlich auf den Anfragekontext „Rettungsgasse“ bezogen (nach Nr. 50 der Bußgeldkatalog-Verordnung: kein Fahrverbot), nicht aber auf die konkret vorgeworfene Tathandlung (Wenden und entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf der Autobahn fahren - nach Nr. 83.3 der Bußgeldkatalog- Verordnung: 1 Monat Fahrverbot). Auf Nachfrage des Anfragenden vom 20.06.2019 wurde die Aussage des Vortages korrigiert. 6. Wie kam es zu dieser unterschiedlichen Darstellung der Sanktionsfolgen für die beteiligten FahrerInnen? Antwort: Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.