SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1588 19. Wahlperiode 2019-07-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Sondervermögen Bürgerenergie (2019) Vorbemerkung der Landesregierung Durch das Sondervermögen Bürgerenergie.SH werden Mittel zur Finanzierung von Projekten in der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten eingesetzt. Dabei sollen die Projekte bei Eintritt der Projektfinanzierung die erhaltenen Zuwendungen an das Sondervermögen erstatten, so dass das Sondervermögen durch Rückflüsse aus den damit finanzierten Projekten wieder aufgefüllt wird und kontinuierlich neue Projekte finanziert werden können. 1. Wie war der Bestand des Sondervermögens zur Förderung von Bürgerenergieprojekten im Land Schleswig-Holstein (Sondervermögen Bürgerenergie.SH) mit Stand 01.01.2019 und 30.06.2019? Stand 1.1.2019: 4.988.000 € Stand 1.6.2019: 4.674.900 € 2. Welcher Mittelabfluss ist bisher 2019 erfolgt? Bitte nach einzelnen finanzierten Maßnahmen aufschlüsseln! Bürgerwindpark 113.100 € Energie durch Reststoffnutzung 100.000 € Bürgerwindpark 100.000 € Drucksache 19/1588 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welcher weitere Mittelabfluss ist 2019 geplant? Bitte nach einzelnen geplanten Maßnahmen aufschlüsseln! Gegenstand der Förderung sind Bürgerenergieprojekte. Insofern plant die Landesregierung keine Mittelabflüsse. Die nachstehenden Positionen sind insofern als vorsichtige Prognosen des Mittelabflusses zu verstehen. Faktisch wird sich der Mittelabfluss nach dem Projektfortschritt und den entstehenden Kosten richten . Bürgerwindpark (s.o.) 37.100 € Energie durch Reststoffnutzung (s.o.) 100.000 € Bürgerwindpark 100.000 € Hinzu kommt die Kostenerstattung an die IB.SH für die Bewilligungen der Förderfälle . Sie hängt von der Anzahl der bewilligten Fälle ab. Weitere Anträge auf Förderung durch das Sondervermögen liegen vor und werden derzeit geprüft.