SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1589 19. Wahlperiode 12.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Sondervermögen REFUGIUM (2019) 1. Wie war der Bestand des Sondervermögens REFUGIUM mit Stand 01.01.2019 und 30.06.2019? 2. Welcher Mittelabfluss ist bisher 2019 erfolgt? Bitte nach einzelnen finanzierten Maßnahmen aufschlüsseln! 3. Welcher weitere Mittelabfluss ist 2019 geplant? Bitte nach einzelnen geplanten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Sondervermögen REFUGIUM wurde gem. § 6 S. 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ vom 16. Dezember 2016 nach der vollständigen Verwendung der vorhandenen Mittel im Dezember des Jahres 2018 aufgelöst. Entsprechend ist im Jahr 2019 kein Mittelabfluss erfolgt bzw. geplant.