SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 1592 19. Wahlperiode 11.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Sondervermögen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (2019) Vorbemerkung der Landesregierung: Seit dem Jahr 2010 unterstützt die Landesregierung den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen finanziell und hat zu diesem Zweck Fördermittel an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) überführt. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich nicht um ein Sondervermögen im juristischen Sinne, sondern um Landesmittel, die basierend auf § 23 Abs. 2 KiTaG und konkretisiert durch die „Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018“ vom 21.12.2015 den Kreisen und kreisfreien Städten als Verfügungsrahmen gewährt wurden, letztmalig im Jahr 2018. Die jetzige Landesregierung hat über dieses Förderprogramm hinaus in den Jahren 2018 und 2019 weitere Fördermittel für investive Vorhaben über das Programm IM- PULS bereitgestellt. Gemäß der „Richtlinie zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen“ (Kita- Sofortprogramm 2019), welche im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 5. November 2018, Ausgabe Nr. 45, veröffentlicht wurde, stehen bis zum Jahr 2019 zusätzlich 15,45 Mio. Euro bereit. Weitere 25,47 Mio. Euro wurden darüber hinaus in 2019 über das neue Landesprogramm zum Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze („Richtlinie des Landes zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kita und Kindertagespflege - Landesinvestitionsprogramm 2019-2022 - Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 11. Juni 2019, Ausgabe Nr. 24) den Kreisen und kreisfreien Städten zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen. Drucksache 19/ 1592 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die Landesregierung geht in ihren Antworten davon aus, dass die Abgeordnete in ihren Fragen auf das eingangs erwähnte Förderprogramm, das seit dem Jahr 2010 bei der IB.SH geführt wird, abstellt und antwortet unter Bezugnahme auf dieses Programm . 1. Wie war der Bestand des Sondervermögens zum Ausbau der Kindertagesbetreuung mit Stand 01.01.2019 und 30.06.2019? Antwort: Der Bestand des Förderprogramms betrug 44.507.228,63 Euro am 31.12.2018 und 30.543.779,64 Euro am 30.06.2019. 2. Welcher Mittelabfluss ist bisher 2019 erfolgt? Bitte nach einzelnen finanzierten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Die vom Land an die Investitionsbank zugewiesenen Mittel werden von den Kreisen und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung mit dem Ziel, die Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht auszubauen, bewirtschaftet. Die Förderung erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte direkt per Zuwendungsbescheid an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Die Investitionsbank Schleswig- Holstein führt lediglich die Mittelverwaltung durch. Dem Land sind die einzelnen geförderten Maßnahmen folglich nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund werden nachstehend die kumulierten Auszahlungen an die Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2019 abgebildet. Stadt/Kreis Auszahlung 01/2019 bis 06/2019 Flensburg 5.855,76 € Kiel 45.100,19 € Lübeck 541.696,73 € Neumünster 337.843,00 € Dithmarschen 278.065,80 € Herzogtum Lauenburg 43.521,82 € Nordfriesland 129.759,85 € Ostholstein 831.587,06 € Pinneberg 292.024,77 € Plön 366.815,29 € Rendsburg-Eckernförde 1.058.317,74 € Schleswig-Flensburg 141.492,33 € Segeberg 674.047,35 € Steinburg 161.658,58 € Stormarn 1.355.663,72 € Gesamt 6.263.449,99 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1592 3 Zusätzlich sind im Jahr 2019 aus dem Bestand des Förderprogramms 7,7 Mio. Euro an Landesmitteln in das IMPULS-Programm überführt worden. Hierbei handelt es sich um im Jahr 2018 nicht verausgabte Kita-Mittel, die der Investitionsbank Ende 2018 zusätzlich zugeführt wurden. 3. Welcher weitere Mittelabfluss ist 2019 geplant? Bitte nach einzelnen geplanten Maßnahmen aufschlüsseln! Antwort: Es wird prognostiziert, dass im Verlauf des 2. Halbjahres ca. 7 Mio. Euro aus dem Investitionsprogramm abfließen werden. Auch hier gilt, dass dem Land die einzelnen konkreten Baumaßnahmen, für die die Kreise und kreisfreien Städte Mittel bei der IB.SH abrufen werden, nicht bekannt sind.