SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1598 19. Wahlperiode 2019-08-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Schwimmbadsanierung – Schleswig-Holstein erhält keine Mittel aus dem Bundesprogramm Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ haben Städte und Gemeinden bundesweit 408 Interessensbekundungen in Bezug auf die Sanierung und den Erhalt von öffentlichen Schwimmstätten eingereicht. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10.4.2019 die Förderung von 67 Schwimmbädern in Höhe von insgesamt 110 Millionen Euro beschlossen (Hamburger Abendblatt 18.6.2019), keines davon liegt in Schleswig-Holstein. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Bund hat das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2018 zum zweiten Mal aufgelegt. Für diese Förderrunde 2018/2019 stehen insgesamt 300 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, über deren Verteilung der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 10.04.2019 entschieden hat. Folgende Projekte aus Schleswig-Holstein wurden in das Programm aufgenommen: Gemeinde Borstel-Hohenraden Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses und einer Einfeldsporthalle Bundesmittel in Höhe von 1.929.000 €, Gemeine Brokdorf Sanierung des Freibades Bundesmittel in Höhe von 680.000 €, Drucksache 19/1598 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Stadt Eutin: Ersatzneubau der Freilichtbühne Eutiner Festspiele Bundesmittel in Höhe von 1.600.000 €, Stadt Niebüll Ersatzneubau des Stadiongebäudes TSV Rot-Weiß Niebüll Bundesmittel in Höhe von 400.000, Stadt Oldenburg in Holstein Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle auf dem Gelände des Freiherr-vom-Stein Gymnasiums Bundesmittel in Höhe von 3.168.878 €. 1. Wie viele und welche schleswig-holsteinischen Städte und Gemeinden haben Anträge auf Mittel aus dem o.g. Bundesprogramm gestellt? (Bitte nach Kreisen aufschlüsseln.) Antwort: Insgesamt wurden dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration 44 Anträge zur Bewertung vorgelegt. Darauf entfielen 1 Antrag auf die Stadt Flensburg, 2 Anträge auf die Hansestadt Lübeck, 2 Anträge auf die Stadt Neumünster, 4 Anträge auf das Kreisgebiet Herzogtum Lauenburg Gemeinde Aumühle, Stadt Geesthacht, Stadt Lauenburg, Gemeinde Wohltorf, 5 Anträge auf das Kreisgebiet Nordfriesland Stadt Husum, Gemeinde List, Stadt Niebüll, Gemeinde Sylt, Stadt Tönning, 6 Anträge auf das Kreisgebiet Ostholstein Gemeinde Ahrensbök, Stadt Eutin (2x), Stadt Fehmarn, Stadt Neustadt i.H., Stadt Oldenburg i.H., 3 Anträge auf das Kreisgebiet Pinneberg Gemeinde Borstel-Hohenraden, Gemeinde Helgoland (2x), 1 Antrag auf das Kreisgebiet Plön Stadt Schwentinental, 5 Anträge auf das Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde Gemeinde Bordesholm, Gemeinde Dänischenhagen, Gemeinde Melsdorf, Gemeinde Rieseby, Gemeinde Schacht-Audorf 5 Anträge auf das Kreisgebiet Schleswig-Flensburg Amt Eggebek (Eggebek), Gemeinde Erfde, Gemeinde Kropp, Stadt Schleswig (2x), 3 Anträge auf das Kreisgebiet Segeberg Stadt Bad Segeberg, Gemeinde Trappenkamp, Stadt Wahlstedt 3 Anträge auf das Kreisgebiet Steinburg Amt Krempermarsch (Krempe), Gemeinde Brokdorf, Stadt Itzehoe 4 Anträge auf das Kreisgebiet Stormarn Stadt Bargteheide (2x), Gemeinde Barsbüttel, Stadt Glinde. Zusätzlich zu den beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration eingereichten Anträgen haben folgende Kommunen beim Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1598 3 Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die Absicht einer Antragstellung für einzelne Projekte angemeldet: Amt Eggebek (Jörl), Schulverband Itzstedt (Sülfeld), Schulverband Krempermarsch (Kremperheide), Gemeinde Armstedt, Gemeinde Barsbüttel, Stadt Bredstedt, Stadt Eutin, Hansestadt Lübeck, Stadt Meldorf, Gemeinde Neukirchen, Stadt Pinneberg (3x), Stadt Wedel. Ob diese Kommunen von einer Antragstellung Abstand genommen haben, oder aber versehentlich den Antrag lediglich dem Bund vorgelegt haben, ist hier nicht bekannt. 2. Auf welchem Wege wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass künftig auch schleswig-holsteinische Städte und Gemeinden von Mitteln aus dem o.g. Bundesprogramm profitieren? Antwort: Sollte der Bund das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fortsetzen, wird sich die Landesregierung im Rahmen des bundesseitig vorgesehenen Verfahrens wie bisher durch die Abgabe einer Fachstellungnahme zu den einzelnen Projektanträgen sowie durch Beratung und Unterstützung zur Antragstellung dafür einsetzen, dass die schleswig-holsteinischen Städte und Gemeinden von diesem Programm auch weiterhin profitieren. Drucksache 19/1598 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 3. Wie viele anstehende Schwimmstättensanierungen in Schleswig-Holstein sind der Landesregierung bekannt? (Bitte nach Kreisen und zu erwarteten Kosten aufschlüsseln.) Antwort: Der Landesregierung sind Schwimmsportstättensanierungen bekannt, die gemäß der Sportstättenförderrichtlinie des Landes sowie aus der allgemeinen Sportförderung unterstützt werden. Es handelt sich hierbei um insgesamt 32 Maßnahmen zur Sanierung von Schwimmsportstätten. Die Aufteilung auf die Kreise beinhaltet die nachfolgende Tabelle: Nr Kreis Anzahl der Anträge Höhe der Gesamtkosten 01 Flensburg 0 0,00 € 02 Kiel 1 536.000,00 € 03 Lübeck 0 0,00 € 04 Neumünster 0 0,00 € 51 Dithmarschen 6 3.733.410,57 € 53 Herzogtum Lauenburg 1 100.250,00 € 54 Nordfriesland 2 239.000,00 € 55 Ostholstein 3 4.361.000,00 € 56 Pinneberg 5 370.333,27 € 57 Plön 1 80.000,00 € 58 Rendsburg- Eckernförde 3 305.000,00 € 59 Schleswig- Flensburg 3 1.100.000,00 € 60 Segeberg 2 1.303.257,43 € 61 Steinburg 4 816.661,04 € 62 Stormarn 1 367.747,70 € 13.312.660,01 €