SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1606 19. Wahlperiode 2019-08-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Kosten der Energiewende für die Bürger Am 20.7.2019 berichtete der „Nordkurier“ im Beitrag „Bürger bleiben weiter auf hohen Stromkosten sitzen“ hinsichtlich der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: „Weil die erzeugten Energiemengen oft größer sind als der Verbrauch , müssen die Stromnetze erweitert werden, um die Überschüsse abtransportieren zu können. Die Kosten für die Energiewende werden auf die Kunden in der Region umgelegt. Aus diesem Grund machen die Netzentgelte im Nordosten bis zu knapp einem Drittel der Stromrechnung aus.“ 1. Gelten die dargelegten Umstände in technischer Hinsicht auch in Schleswig- Holstein? Ja. Die Energiewendebedingten Netzausbaukosten im Verteilnetz werden nicht vollständig bundesweit gewälzt und können daher zu besonderen regionalen Belastungen führen. Gesetzliche Grundlage für die Wälzung der Netzentgelte ist die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), hier insbesondere § 14 Kostenwälzung. Danach werden die Kosten der Netz- und Umspannebenen beginnend bei der Höchstspannung , jeweils anteilig auf die nachgelagerte Netz- oder Umspannebene verteilt. Die Kosten für Einspeisemanagement werden bundesweit gewälzt. Die Landesregierung führt zu den Engpässen und zum Engpassmanagement zusammen mit schleswig-holsteinischen Netzbetreibern ein Monitoring durch und Drucksache 19/1606 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 veröffentlicht die Ergebnisse unter https://www.schleswig-holstein .de/DE/Schwerpunkte/Energiewende/Strom/_documents/einspeisemanagement .html. 1.1.Wirkt sich dies auch auf die Stromkosten in Schleswig-Holstein aus? Ja. Die Kosten für den bedarfsgerechten Netzausbau in Deutschland werden über Netzentgelte finanziert. 2. Wie hoch sind die Stromkosten in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ? Eine statistische Erhebung von Strompreisen in Schleswig-Holstein erfolgt nicht. Stromkunden in Schleswig-Holstein können grundsätzlich bundesweit Strom von Anbietern beziehen. Die Höhe der Netzentgelte ist regional sehr unterschiedlich. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlichen in ihren Monitoringberichten Elektrizität und Gas entsprechende Informationen; zuletzt für 2018 (https://www.bundesnetzagentur .de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen /DatenaustauschundMonitoring/Monitoring/Monitoringberichte/Monitoring _Berichte_node.html). 3. Beabsichtigt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für ein einheitliches bundesweites Netzentgelt einzusetzen? Die Landesregierung hat sich für ein einheitliches Netzentgelt auf Ebene der Übertragungsnetznetzbetreiber eingesetzt. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) von 2017 werden die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber von 2019 an bis Ende 2022 schrittweise bundesweit angeglichen . 3.1. Falls nein, warum nicht Auf Ebene der Verteilnetzbetreiber fordert die Landesregierung eine Wälzung der Energiewende bedingten Kosten, aber kein einheitliches Netzentgelt. Netzentgelte resultieren aus den staatlich regulierten Erlösen der Netzbetreiber . Ein einheitliches Netzentgelt würde Effizienz- und Qualitätsunterschiede zwischen den Verteilnetzbetreibern egalisieren und den Wettbewerb beeinträchtigen .