SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1607 19. Wahlperiode 26.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Statistischem Bundesamt haben die Jugendämter im Jahr 2017 bundesweit über 61.000 Kinder und Jugendliche zeitweilig aus ihren Familien genommen. Diese Inobhutnahmen fallen zahlenmäßig regional sehr unterschiedlich aus. Vorbemerkung der Landesregierung: Der örtliche Träger der Jugendhilfe (das Jugendamt) ist gemäß § 42 SGB VIII in drei unterschiedlichen Fallkonstellationen zu einer Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet : • wenn „das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet“ (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII), • wenn „eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert“ (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) oder • wenn „ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten“ (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Davon zu unterscheiden ist außerdem seit ihrer Einführung im November 2015 die sogenannte „vorläufige Inobhutnahme“ von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern gemäß § 42a SGB VIII. Diese wird ab dem Erhebungsjahr 2017 in der Kinder- und Jugendhilfe-Statistik (KJH-Statistik) erfasst. Um von diesen „vorläufigen“ Inobhutnahmen sprachlich eindeutig die Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII abzugrenzen, verwendet das Statistische Bundesamt seit dem Erhebungsjahr 2017 für die in § 42 SGB VIII geregelten drei Formen der Inobhutnahme die Bezeichnung „reguläre Inobhutnahmen“. Drucksache 19/1607 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Wie viele Fälle von lnobhutnahme von Kindern und Jugendlichen wurden in Schleswig-Holstein von 2014 bis 2018 registriert? (Bitte je Jahr, nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Antwort: Die Tabelle des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein bildet die Inobhutnahmen für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein 2014-2018 nach Kreisen und kreisfreien Städten ab. Jahr/ Kreis bzw. kreisfreie Stadt 2014 2015 2016 2017 1) 2018 1) Schleswig-Holstein gesamt 2 475 4 026 4 836 3 350 2 554 Stadt Flensburg 235 615 481 424 276 Landeshauptstadt Kiel 289 654 525 387 243 Hansestadt Lübeck 300 435 312 255 248 Stadt Neumünster 435 615 1 030 520 385 Dithmarschen 22 39 134 103 62 Herzogtum Lauenburg 134 105 185 185 152 Nordfriesland 91 226 89 90 122 Ostholstein 280 305 375 277 50 Pinneberg 101 198 393 310 254 Plön 95 87 123 73 88 Rendsburg- Eckernförde 126 192 247 155 170 Schleswig- Flensburg 135 112 153 148 97 Segeberg 123 235 456 169 169 Steinburg 39 99 139 135 125 Stormarn 70 109 194 119 113 1) vorläufige und reguläre Inobhutnahmen zusammen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1607 3 2. Weist die Statistik Gründe für die Inobhutnahme aus? Antwort: Die folgende Tabelle des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein gibt Auskunft über die Gründe der Inobhutnahmen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Daten nicht nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt. lfd. Nr. Jahr und Anlass 2) der Schutzmassnahme/ Inobhutnahme 2014 2015 2016 2017 3) 2018 3) Insgesamt 1) 2475 4026 4836 3350 2554 1 Integrationsprobleme im Heim/ in der Pflegefamilie 181 174 222 211 213 2 Überforderung der Eltern/ des Elternteils 887 812 968 970 908 3 Schul-/ Ausbildungsprobleme 88 74 78 55 92 4 Vernachlässigung 171 161 191 220 265 5 Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen 93 83 57 102 107 6 Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen 76 60 65 105 98 7 Anzeichen für körperliche/ psychische Misshandlung 155 129 187 194 229 8 Anzeichen für sexuellen Missbrauch/ Gewalt 49 28 38 27 21 9 Trennung pder Scheidung derEltern 35 22 39 27 30 10 Wohnungsprobleme 46 49 66 67 56 11 unbegleitete Einreise aus dem Ausland 742 2441 2810 1305 580 12 Beziehungsprobleme 233 296 318 299 227 13 sonstige Probleme 543 829 1021 806 606 1) Ohne Mehrfachzählungen. 2) Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. 3) vorläufige und reguläre Inobhutnahmen zusammen. Drucksache 19/1607 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 2.1.Falls ja: In wie vielen Fällen von 2014 bis 2018 war Anlass für die Inobhut- nahme körperliche oder seelische Misshandlungen und/oder sexueller Miss- brauch? (Bitte je Jahr, nach Landkreisen und kreisfreien Städten auf- schlüsseln) Antwort: Siehe Antwort zur Frage Nr. 2, Spalten 7 und 8. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Daten nicht nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt . 2.2. Gab es weitere Gründe für Inobhutnahmen in besagtem Zeitraum? (Bitte nach Jahr, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Antwort: Siehe tabellarische Übersicht in der Antwort zur Frage Nr. 2. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Daten nicht nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt. 3. Gab es in Schleswig-Holstein in der Zeit von 2014 bis 2018 Fälle der Inobhut- nahme minderjähriger Flüchtlinge? (Bitte nach Jahr, Landkreisen und kreis- freien Städten aufschlüsseln) Antwort: Siehe Antwort zur Frage Nr. 2, Spalte 11. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Daten nicht nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt . 4. Sind gem. Ziff. 1 betroffenen Erziehungsberechtigten gegen die Maßnahmen vorgegangen? Antwort: Aus datenschutzrechtlichen Gründen liegen hierzu keine Daten vor. 4.1. In wie vielen der o.g. Fällen waren sie erfolgreich, wie viele Fälle wurden negativ beschieden? (Bitte je Jahr, nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Antwort: Siehe Antwort zu Frage Nr. 4.