SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1619 19. Wahlperiode 2019-08-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Pestizideinsatz in schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten Am 30. April 2019 berichtete das ARD-Magazin Fakt über den Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten : „Es handelt sich um Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Bodennutzung nach der sogenannten ‚guten fachlichen Praxis‘ von vielen Verboten ausgenommen ist. Das bedeutet laut Fakt: Ein nahezu uneingeschränkter Pestizid- Einsatz ist dort legal möglich.“ Wird auch in Schleswig-Holstein auf Grundlage der „guten fachlichen Praxis“ der Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten genehmigt? In den 200 Naturschutzgebieten (NSG) in Schleswig-Holstein ist in Teilen die landwirtschaftliche Nutzung gemäß der guten fachlichen Praxis zum Teil mit weiteren Auflagen zugelassen. Dabei gibt es nach der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung Fälle, in denen der Pflanzenschutzmitteleinsatz grundsätzlich verboten ist. Es gibt jedoch auch landwirtschaftliche Flächen in NSG, auf denen nach der Naturschutzgebietsverordnung der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten fachlichen Praxis weiterhin zugelassen ist. Dies ist vorwiegend auf Ackerflächen der Fall, trifft teilweise aber auch für einige Grünlandflächen zu. In der Regel handelt es sich hierbei um in den NSG-Verordnungen flächenscharf dargestellte Einzelflächen , die sich im Privatbesitz befinden. Drucksache 19/1619 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Nach § 60 LNatSchG dürfen in NSG, die vor dem Inkrafttreten des LNatSchG vom 16.6.1993 unter Schutz gestellt wurden (sogenannte „Altverordnungen“), auf Wiesen und Dauergrünland grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel aufgebracht werden. Falls ja, welche Naturschutzgebiete sind hiervon betroffen? Die Landesregierung führt keine Statistik darüber, in welchen der insgesamt 200 Naturschutzgebieten der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zugelassen ist.