SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1644 19. Wahlperiode 19-09-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Fehmarnbelt-Region: Zukünftiges Management des Regionskontors Sønderjylland-Schleswig Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Bedeutung der Fehmarnbelt-Region wächst kontinuierlich, insbesondere in Hinblick auf das Zusammenwachsen der Metropolregionen Hamburg-Kopenhagen und die Diskussion um den geplanten Bau des Fehmarnbelt-Tunnels. 1. Wie viele PendlerInnen nutzen derzeit im Durchschnitt täglich das Regionskontor ? Antwort: Das Regionskontor hat auf Anfrage folgendes hierzu geantwortet: „Ausgehend von 22 Arbeitstagen pro Monat und seit Januar 2018 steigenden Beratungszahlen , nutzten im Zeitraum Januar bis Juli 2019 durchschnittlich rund 15 Ratsuchende das Informationsangebot durch schriftliche, persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme“. 2. Wie viele PendlerInnen werden im Vergleich dazu mit dem Bau und der Inbetriebnahme des Fehmarnbelt-Tunnels erwartet? Antwort: Die Zunahme der Pendlerinnen und Pendler während des Baus des Fehmarnbelt-Tunnels wird direkt im Zusammenhang mit den Bauarbeiten stehen . Wie viele mit dem Bau Beschäftigte die Grenze während der Bauphase Drucksache 19/1644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 queren werden, lässt sich nur schwer abschätzen. Fragen bezüglich der Arbeitsbedingungen sowie des Einreiserechts und der Arbeitserlaubnisse im Zusammenhang mit dem Tunnelbau werden gemäß Artikel 16 und 17 des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung vom 3. September 2008 geregelt. Nach der Inbetriebnahme des Tunnels – voraussichtlich 2028/29 – ist mit einer erhöhten Durchlässigkeit der beiden Arbeitsmärkte und somit einer allgemeinen Zunahme der Grenzpendlerzahlen zu rechnen. Die für das Planungsverfahren zugrundeliegende Studie1 prognostiziert auf der „Vogelfluglinie“ für das gesamte Jahr 2030 775.000 Tagespendler (Arbeit/Ausbildung), das entspräche ca. 3.500 pendelnden Personen, und 874.000 Wochenendpendler, das entspräche ca. 17.100 Personen. Für das Jahr 2011 sind die Ist-Zahlen 121.000 Tagespendler (ca. 550 pendelnde Personen) und 301.000 Wochenendpendler (ca. 5.900 pendelnde Personen). 3. Welche Maßnahmen und Ressourcen werden angesichts dessen seitens der Landesregierung angedacht, konkret vorbereitet bzw. bereitgestellt, um ein reibungsloses und bürgerfreundliches Management sicherzustellen? Antwort: Aufgrund der Zeitspanne bis zur Inbetriebnahme des Fehmarnbelt-Tunnels gibt es noch keine abschließenden Beschlüsse zu konkreten Maßnahmen der Organisation der Pendlerberatung. Voraussichtlich werden barrierefreie Informationsmöglichkeiten über das Internet eine zentrale Rolle in der Information der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen oder auch Vereine zu Fragen des grenzüberschreitenden Austausches einnehmen. Die in diesem Bereich vom Regionskontor gemachten Erfahrungen werden in die Überlegungen hierzu einfließen. Wie sich der diesbezügliche Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit darstellt, lässt sich heute noch nicht abschätzen. 4. Ist angesichts der zentralen Bedeutung der Fehmarnbelt-Region für Schleswig -Holstein ein Ausbau des Regionskontors der Region Sønderjylland- Schleswig, vorzugsweise auf die östliche Grenzregion Holstein/Sjælland- Lolland-Falster, seitens der Landesregierung angedacht bzw. konkret in Planung ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Gegenwärtig finden Überlegungen statt, wie und in welchem Rahmen das „Regionskontor“ (Geschäftsstelle der Region Sønderjylland-Schleswig“) mit Blick auf die vom „Infocenter Grenze/Grænse“ wahrgenommene Grenzpendlerberatung und deren Ausweitung auf die Fehmarnbeltregion finanziell gestärkt werden kann, damit zu gegebener Zeit auch dort bedarfsgerecht Beratung ausgeübt werden kann. 1 ) Verkehrsprognose für eine Feste Fehmarnbeltquerung 2014 – Aktualisierung der FTC-Studie von 2002 für femern A/S 2016 (http://pfv.femern.de/media/1255/anlage_26_03_00_a_deckblatt_b.pdf). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1644 3 5. Inwiefern werden die sozialen, arbeitsrechtlichen und kulturellen Belange der GrenzbewohnerInnen in Zukunft unterstützt und gefördert? Antwort: Gemäß des Gleichheitsgrundsatzes werden die sozialen, arbeitsrechtlichen und kulturellen Belange der Einwohner der grenznahen Regionen vom Land grundsätzlich in der gleichen Weise gefördert und unterstützt wie die Belange der Einwohner der grenzfernen Regionen. Auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit sind Deutschland und Dänemark als Mitgliedstaaten der Europäischen Union über das Europarecht verbunden. Die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme erfolgt auf der Grundlage der Verordnungen EG 883/2004 und EG 987/2009 und der hierzu ergangenen ergänzenden Regelungen. Auskünfte und Beratungen zu konkreten Sachverhalten erteilen auch zukünftig die jeweiligen Sozialleistungsträger. Hinzuweisen ist auch auf die neue Europäische Arbeitsbehörde, die die EU-Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen wird, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Soweit Grenzbewohnerinnen und Grenzbewohner den kulturell-künstlerischen Austausch mit dänischen Partnern suchen, sieht das INTERREG-V A Aktionsprogramm in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dezidierte Fördermaßnahmen vor. Förderfähig sind hierbei Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten sowie externe Expertise, Material und Investitionsmaßnahmen. Darüber hinaus sieht die Deutsch-Dänische Kulturvereinbarung zwischen den nord- und südschleswigschen Gebietskörperschaften eine umfängliche Kulturförderung vor, die Sprach- und Talentförderung einschließt.