SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1647 19. Wahlperiode 2019-09-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Regionalzuschlag I 1. Soll der von der Bildungsministerin öffentlich angekündigte Zuschlag für einzelne Schulträger, für ganze Kreise oder für anders definierte Regionen gelten? Antwort: Der Anwärtersonderzuschlag soll an ausgewählten Grundschulen und Förderzentren in vier Kreisen gewährt werden. 2. Würde der Zuschlag auch für Schulen in einer Region gelten, bei denen es keine Probleme mit der Personalausstattung gibt? Antwort: Nein. 3. Welche Regionen werden vermutlich von dem Regionalzuschlag profitieren, welche nicht? Drucksache 19/1647 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Vorgesehen sind die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Herzogtum Lauenburg und Segeberg. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass einzelne Regionen im Hamburger Umland nicht vor das Problem gestellt werden, gleichzeitig mit besser zahlender Konkurrenz im Süden (Hamburg, Niedersachsen) und im Norden (in welchen Regionen auch immer) konkurrieren zu müssen? Antwort: Die Anwärtergrundbeträge in Schleswig-Holstein, die in der Zeit des Vorbereitungsdienstes gewährt werden, übersteigen die Anwärtergrundbeträge in den beiden genannten Ländern (vgl. Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 19/1648). Die Gewährung des Anwärtersonderzuschlags soll einen Anreiz zur Ausbildung an Schulen schaffen, an denen sich die Lehrkräftegewinnung derzeit als besonders schwierig darstellt. Entsprechend § 69 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) ist der Zuschlag mit der Verpflichtung verbunden, nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes fünf Jahre in den unter Frage 3) genannten Kreisen tätig zu sein. 5. Welche Unterstützung plant die Landesregierung für Schulen, die genau an einer Grenze mit Besoldungsgefälle liegen und keinen Regionalzuschlag anbieten können? Antwort: Hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf, siehe Ausführungen zu Frage 4). 6. Soll der Regionalzuschlag unbefristet gewährt werden? Falls nicht, welche Laufzeit beabsichtigt die Landesregierung? Antwort: Nein. Die Gewährung erfolgt im Vorbereitungsdienst für maximal zwei Jahre. Der vorgesehene Erlass umfasst die Einstellungstermine ab 01.02.2020 bis einschließlich August 2021. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1647 3 7. Wie soll die Wirksamkeit des Regionalzuschlages evaluiert werden? Antwort: Die Bedarfssituation der Schulen in den genannten Kreisen wird für jeden Einstellungstermin betrachtet. Rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahme wird anhand der zu beobachtenden Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Bewerbungen eine Evaluation stattfinden. 8. Wie will die Landesregierung vorgehen, wenn der Regionalzuschlag nicht die gewünschte Wirkung hat? Antwort: Über zukünftige Vorgehensweisen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Die Entscheidung über eine Verlängerung, Veränderung oder Beendigung der Maßnahme ist insbesondere von den Ergebnissen der Evaluation und der zukünftigen Bedarfslage abhängig.