SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1650 19. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis, AfD und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Asylbedingte Gesamtkosten im Jahr 2018: Nachfrage zur korrigierten Fassung der Landesregierung vom 07.08.2019 (Drs. 19/1270 neu) Die Landesregierung hat am 07.08.2019 ihre Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1270 (ursprüngliche Antwort vom 01.03.2019) korrigiert. Die asylbedingten Gesamtkosten im Haushaltsjahr 2018 erhöhten sich demnach von 255.151,7 TEUR auf 305.170,9 TEUR. Ausweislich der Aufstellung sind in der korrigierten Summe die Personalausgaben nicht mehr exkludiert. Gleichzeitig führt die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung unverändert aus, es könnten „auch in anderen Bereichen (Sicherheit/Schule/Kindergärten) weitere Kosten beispielsweise im Personalbereich entstanden sein“. 1) Sind in den in der Anlage zur Kleinen Anfrage „Asylbedingte Gesamtkosten im Jahr 2018“ (Drs. 19/1270 neu) aufgeführten Positionen jetzt Personalkosten enthalten? Ja, jedoch nur die, die dem Aufgabenbereich „Asyl/Flüchtlinge“ direkt (Kapitel 0407 TG 65 HG 4) zugeordnet werden können. Die Landesregierung weist erneut - wie in der Antwort der Kleinen Anfrage „Asylbedingte Gesamtkosten Drucksache 19/1650 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 im Jahr 2018“ (Drs. 19/1270 neu) - darauf hin, dass durch die Herausforderungen im Bereich „Asyl/Flüchtlinge“ auch in anderen Bereichen (z.B. innere Sicherheit/ Schule/Kindergärten) weitere Kosten, beispielsweise im Personalbereich, entstanden sein können, bei denen eine direkte Zuordnung nicht möglich ist. Eine weitere Differenzierung bildet der Haushalt nicht ab. 2) Liegen der Korrektur Neubewertungen oder andere neue Erkenntnisse zugrunde? Nein. 3) Wie viele Vollzeitäquivalente sind unmittelbar oder mittelbar vollständig oder teilweise (bitte umrechnen) mit Aufgaben im Bereich „Asyl/Flüchtlinge“ befasst? Bitte nach Tarifgruppen und Einzelplänen aufschlüsseln. Im Bereich Bildung bitte die Äquivalente für den asylbedingten Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ gesondert ausweisen. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, lassen sich nur die Personalkosten des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (Kapitel 0407 TG 65) direkt zuordnen. Die Planstellen und Stellen sind im Haushalt im Stellenplan des Kapitels 0407 TG 65 ersichtlich. Siehe hierzu Anlage 1. Zum 31.12.2018 waren von den insgesamt 166 Stellen des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten Stellen im Umfang von 113,33 Vollzeitäquivalenten besetzt. Aus Datenschutzgründen werden die tatsächlichen Vollzeitäquivalente aufgeschlüsselt nach Besoldungs- und Tarifgruppen nicht dargestellt. Im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden Schülerinnen und Schüler mit keinen oder äußerst geringen deutschen Sprachkenntnissen unterrichtet. Im Schuljahr 2018/19 waren dafür 779 Stellen vorhanden, eine direkte Zuordnung zum Bereich „Asyl/Flüchtlinge“ ist nicht möglich. 4) Wie hoch waren insbesondere die asylbedingten Kosten in den Haushaltstiteln 0904-42201 und 0904-42801, welche in den jeweiligen Erläuterungen den Asylbezug explizit erwähnen? Eine Differenzierung nach Kosten bildet der Haushalt nicht ab (siehe dazu auch Antwort auf Frage 1). Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Planstellen und Stellen Haushalt 2018, und Personalausgaben Ist 2018 Kapitel 0407 TG 65 Anlage 1 Beamtinnen und Beamten Titel 422 65 (TG 65) Bes.Gruppe Anzahl in T Euro A16 Leitende Regierungsdirektoren/-innen 1 A15 Regierungsdirektoren/-innen 1 A14 Oberregierungsräte/-innen 6 A13 LG2.1 Oberamtsräte/innen 2 A12 Amtsräte/-innen 8 A11 Regierungsamtmänner/-frauen 5 A9 LG 1.2 Amtsinspektoren/-innen 13 A8 Regierungshauptsekretäre/-innen 6 Summe : 42 847,7 Tarifbeschäftigte Titel 428 65 (TG 65) Entgeltgruppe Anzahl in T Euro E11 14 E10 2 E9 85 E8 10 E6 11 E5 2 Summe : 124 4.602,0 insgesamt Kapitel 0407 TG 65 Personal 166 5.449,7 2018 2018 Stand: 31.12.2018 KA Nobis_19_177 Anlage_Personal_0407