SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1656 19. Wahlperiode 2019-09-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Genehmigungsverfahren für die Mittel aus dem Digitalpakt Vorbemerkung der Landesregierung: Investitionsmaßnahmen in die digitale Bildungsinfrastruktur können bereits in Angriff genommen und entsprechende Anträge auf eine Förderung aus Mitteln des „Digital- Pakt Schule 2019 bis 2024“ vorbereitet werden. Das MBWK hat die Träger der öffentlichen Schulen schon mit Schreiben vom 07.06.2019 darauf hingewiesen, dass ein Maßnahmenbeginn nach dem Wirksamwerden der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zum 17.05.2019 und vor dem Inkrafttreten einer entsprechenden Förderrichtlinie des Landes einer künftigen Förderung nicht entgegensteht. Damit die Schulträger die Förderfähigkeit von Investitionsmaßnahmen bereits jetzt abschätzen können, hat das MBWK in dem genannten Schreiben die dafür erforderlichen Eckdaten mitgeteilt und auf die Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung zu den Fördergegenständen hingewiesen . 1) Wie viele Schulen in Schleswig-Holstein sind bis jetzt schon durch den Digitalpakt gefördert worden oder werden in 2019 Förderungen erhalten? Bitte regional aufschlüsseln. Drucksache 19/1656 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Bis jetzt ist noch kein Schulträger in Schleswig-Holstein mit Mitteln aus dem „Digital- Pakt Schule 2019 bis 2024“ gefördert worden. Ob und welche Schulträger in 2019 eine solche Förderung für ihre Schulen erhalten werden, kann erst beantwortet werden , wenn die Förderrichtlinien des Landes in Kraft getreten sind und die Schulträger auf ihren Antrag hin einen Förderbescheid erhalten haben. Eine Förderrichtlinie zugunsten der Träger der öffentlichen Schulen wird noch in diesem Monat in Kraft treten. Für die Träger der Schulen der dänischen Minderheit sowie die Träger der Ersatz- und Pflegeschulen wird sie ebenfalls zeitnah folgen. Schon wegen der Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns geht das MBWK davon aus, dass Schulträger noch im laufenden Jahr Fördermittel erhalten. 2) Wie viele Schulen haben sich an das Land gewendet, um Hilfe bei der Erstellung des Medienentwicklungsplans zu bekommen? Bitte regional aufschlüsseln. Antwort: Im Schuljahr 2018/19 wurden im Rahmen der kommunalen Medienentwicklungsplanung insgesamt 28 Schulträger mit 274 Schulen durch die Medienberatung des Landes am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) beraten : Region Schulträger Schulen Nord (Stadt Flensburg, Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland) 2 25 Ost (Landeshauptstadt Kiel, Kreise Plön und Ostholstein ) 5 27 Mitte (Stadt Neumünster, Kreise Rendsburg- Eckernförde und Segeberg) 3 40 Südost (Hansestadt Lübeck, Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg) 5 40 Südwest (Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Steinburg) 13 142 Summe 28 274 3) Welche Unterstützungsmaßnahmen erhalten die Schulen bei der Erstellung eines Medienentwicklungsplans? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1656 3 Antwort: Das IQSH berät durch seine Medienberaterinnen und -berater die Schulträger und Schulen bei der Erstellung eines Medienentwicklungsplans, indem es sie insbesondere bei der technischen Bestandsaufnahme anleitet, sie bei der Ausstattungsplanung unterstützt und mit ihnen Fortbildungskonzepte erarbeitet. Darüber hinaus können in der „IQSH-Medienwerkstatt“ digitale Ausstattungsszenarien (z.B. kabellose Anbindung von Tablets an Beamer, Nutzung interaktiver Tafeln) erprobt werden. Ferner bietet das IQSH Fortbildungsveranstaltungen zur Umsetzung der Fachanforderungen oder zum Einsatz digitaler Medien an. Schließlich werden vom IQSH schulartbezogene Zertifikatskurse angeboten, damit Lehrkräfte an der eigenen Schule den Prozess der Schulentwicklung im Bereich „Lernen mit digitalen Medien“ leiten und gestalten können. Die Fortbildungsaktivitäten des IQSH werden ergänzt durch eine Handreichung zur „Medienkonzeptionellen Arbeit an Schulen“, die im September herausgegeben wird, und eine weitere für Schulträger, die über kommunale Medienentwicklungsplanung informiert.