SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1668 19. Wahlperiode 19-09-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey und Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Sanierung der Fahrbahn zwischen Kollow (L219) und Lauenburg (B209) Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung hinsichtlich der Kleinen Anfrage Drs. 19/1576 vom 10. Juli 2019, ergeben sich weitere Nachfragen. 1. Wann ist die in Antwort zwei genannte „grundhafte Erneuerung“ der Ortsdurchfahrt Kollow geplant? Antwort: Auf Basis der Ergebnisse der turnusmäßig in 2021 durchzuführenden Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) wird die derzeit bis einschließlich 2022 festgelegte Prioritätenreihung fortgeschrieben und das Fahrbahnerhaltungsprogramm ab 2023 aufgestellt. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass mit einer grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt (OD) Kollow nicht vor 2025 gerechnet werden kann. 2. Welche Fahrbahnbreite ist grundsätzlich für eine Landesstraße innerorts rechtlich vorgeschrieben? Liegt die Breite der Ortsdurchfahrt Kollow darüber und wenn ja, um wie viele Meter? 3. Wenn die Fahrbahnbreite in Kollow über der vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite liegt, welche Gründe sprechen gegen einen Rückbau und Verschmälerung der Straße auf der gesamten Länge? 4. Wie ist die vorgeschriebene Gehwegbreite an Landesstraßen innerorts? Drucksache 19/1668 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet: Mit einer vorhandenen Breite von 7,00 m liegt die Fahrbahn in der OD Kollow 0,50 m über der Regelbreite von 6,50 m für Landesstraßen. Die Mindestbreite von 1,50 m für innerörtliche Gehwege kann in der OD Kollow aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden. Grundsätzlich ist eine Neuordnung der Verkehrsflächen möglich. Hierdurch würde eine vertraglich zu vereinbarende Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Land und Gemeinde Kollow mit einer entsprechenden Finanzierungsverpflichtung der Gemeinde ausgelöst werden. 5. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der LBV.SH die Schulwegsicherheit der GrundschülerInnen und die Sicherheit insbesondere von Senioren auf dem sehr schmalen Gehweg in der Ortsdurchfahrt Kollow zu gewährleisten? Antwort: Für diese Fragestellungen ist die Gemeinde Kollow als Baulastträger für den Gehweg in der OD Kollow zuständig. 6. Warum werden die Synergieeffekte einer für 2021 geplanten Sanierung der Fahrbahn zwischen Kollow (L219) und Lauenburg (B209) auf einer Strecke von 11,2 km plus gleichzeitiger Planung der Ortsdurchfahrt nicht genutzt? Antwort: In Ortsdurchfahrten ist der Vorbereitungsaufwand u.a. für Entwässerungen, Leitungen, Bordsteine, Gehwege, spezielle Wünsche der Gemeinden sehr hoch und erfordert einen deutlich längeren Planungsvorlauf gegenüber der freien Strecke. Innerorts kommen sowohl eine andere technische Ausführung als auch eine andere Baustellen-/Umleitungsverkehrsführung zur Anwendung, so dass keine Synergieeffekte erzielt werden können.