SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1672 19. Wahlperiode 2019-09-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Sondervermögen Bürgerenergie (2019) - Nachfrage zu Drs. 19/1588 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Anfrage bezieht sich auf die Nennung der konkreten Zuwendungsempfänger. Zuwendungen aus dem Sondervermögen Bürgerenergie.SH können sowohl an bereits gegründete Gesellschaften als auch an einen Zusammenschluss von mindestens 7 natürlichen Personen vergeben werden. Nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Diese sind nicht ohne Einverständnis oder gesetzliche Grundlage herauszugeben. In der Antwort sind daher ausschließlich juristische Personen genannt, welche Zuwendungen aus dem Sondervermögen Bürgerenergie .SH erhalten haben oder erhalten werden. 1. Wer waren die Empfängerinnen und Empfänger der in der Antwort auf die Frage 2 genannten Förderungen? Bürgerenergiepark Högl GmbH & Co. KG Bürgerenergie Sauberes Wasser Eggebek GbR Bürgerwindpark Jevenstedt GmbH & Co. KG Drucksache 19/1672 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wer werden die voraussichtlichen Empfängerinnen und Empfänger der in der Antwort auf die Frage 3 genannten Förderungen sein? Bürgerenergiepark Högl GmbH & Co. KG Bürgerenergie Sauberes Wasser Eggebek GbR Bürgerwindpark Jevenstedt GmbH & Co. KG