SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1675 19. Wahlperiode 17.09.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schulbegleitung in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Die SHZ berichtete in ihrer Lokalausgabe der „Schleswiger Nachrichten“ vom 29.08.2019, dass die Kosten für Schulbegleitungen im Kreis Schleswig-Flensburg stark gestiegen sind („Kosten für Schulbegleitung explodieren“). 1. Wie hat sich die Zahl der bewilligten Schulbegleitungen von 2015 bis heute entwickelt? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt beantworten . 2. Wie viele Kinder und Jugendliche werden nach § 35a SGB VIII und wie viele Kinder und Jugendliche werden nach SGB XII gefördert? 3. Wie haben sich die Kosten für Schulbegleitungen von 2015 bis heute entwickelt ? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt beantworten. Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Fallzahlen und Ausgaben für Schulbegleitungen werden weder in der Jugendhilfe - noch in der Sozialhilfestatistik gesondert erhoben. Der Landesregierung sind die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden landesweiten Fallzahlen und Ausgaben für die Jahre 2015 bis 2017 bekannt. Drucksache 19/ 1675 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2015 2016 2017 Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen Ausgaben SGB VIII 1.678 18.706.904 € 2.094 24.303.523 € 2.356 29.760.101 € SGB XII 1.578 19.153.718 € 1.431 21.723.350 € 1.749 23.618.828 € Gesamt 3.256 37.860.622 € 3.525 46.026.873 € 4.105 53.378.929 € 4. Wie hoch sind die Kosten für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und wie hoch sind die Kosten für die Eingliederungshilfe nach SGB XII? Antwort: Die Höhe der Ausgaben für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und SGB XII sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Kosten nach §35a SGBVIII liegen derzeit nur für das Berichtsjahr 2017 vor. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII* Eingliederungshilfe nach SGB XII* 2015 682.935.482 € 2016 710.639.919 € 2017 71 262 170€ 734.071.047€ *Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 5. Wie hoch ist der Anteil des Landes an den Kosten für Schulbegleitungen? Bitte nach §35a und SGB XII unterscheiden. Antwort: Die Kosten für die Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII finanzieren die Kreise und kreisfreien Städte in vollem Umfang selbst. Im Gegensatz dazu tragen Land, Kreise und kreisfreie Städte nach § 7 AG-SGB XII gemeinsam die Verantwortung zur Finanzierung der Sozialhilfe. Das Land finanziert 79 Prozent der Ausgaben für die Leistungen der örtlichen Träger der Sozialhilfe. 6. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob in den Kreisen und kreisfreien Städten der Einsatz und die Tätigkeitsfelder von Schulbegleitern evaluiert werden? Wenn ja, bitte Kreise und kreisfreien Städte benennen, in denen Studien über den Einsatz und die Tätigkeitsfelder von Schulbegleitungen erstellt wurden. Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.