SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1679 19. Wahlperiode 2019-09-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Deponiekapazität für Baureststoffe Die Bautätigkeit im Lande liegt in Zahlen auf einem hohen Niveau. Eine Belastungsgrenze vorhandener Deponien ist vorhersehbar. 1. An welchen Standorten in Schleswig-Holstein befinden sich Deponien, die kontaminiertes Erdreich und Baureststoffe aufnehmen können und dürfen? Deponien werden je nach Art und zulässigem Schadstoffgehalt der Abfälle in Klassen eingeteilt. In Schleswig-Holstein befinden sich für Böden und Bauabfälle die folgenden Deponien der Klassen 0, I und II. Standort Deponieklasse Barkelsby DK 0 Breitenfelde DK 0 Grambek DK I Grevenkrug DK 0 + I Großenaspe DK I Harrislee DK I Harrisleehof DK 0 Johannistal DK I Krems DK 0 Mölln DK 0 Niemark DK II Drucksache 19/1679 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Schönwohld DK II Schwissel DK 0 Tarbek DK 0 Tensfeld DK II Wiershop DK 0 + II 2. Wie hoch ist deren Auslastung an kontaminierten Erdreich und Baureststoffen (jetzige Verfüllmenge) und welche Verfüllmenge steht zukünftig noch zur Verfügung? Die folgenden Mengenangaben geben den Stand zum 31.12.2018 wieder. Zu berücksichtigen ist, dass auf Deponien der Klassen I oder II auch andere Abfälle, wie beispielsweise Schlacken und Aschen aus thermischen Prozessen oder Strahlmittelabfälle abgelagert werden. Basis für die überschlägigen Berechnungen sind die Jahresberichte , die von den Deponiebetreibern jährlich vorzulegen sind. Die Angaben zum abgelagerten Volumen beziehen sich auf die insgesamt abgelagerten Abfälle der noch in Betrieb befindlichen Deponien. Deponieklasse Abgelagertes Volumen in m³ Restvolumen in m³ DK 0 ca. 1.700.000 ca. 9.000.000 DK I ca. 1.800.000 ca. 2.600.000 DK II ca. 17.400.000 ca. 3.400.000 3. Sind Kapazitätserweiterungen geplant? Inwieweit die Deponiebetreiber Erweiterungen der Kapazitäten beabsichtigen, ist der Landesregierung nur in wenigen Fällen bekannt. Bei den Deponiestandorten in Harrislee und Wiershop (hier für die Deponie der Klasse II) haben sogenannte Scoping- Termine zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Zusammenhang mit Erweiterungsplänen stattgefunden. 4. Nach welchen Kriterien bewertet die Landesregierung möglicher Kapazitätserweiterungen von Deponien für kontaminiertes Erdreich und Baureststoffe ? Grundlage für die Bewertung der Erweiterung oder der Neuerrichtung von Deponien ist ein Bedarfsnachweis durch die Vorhabenträger sowie der Gemeinsame Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein und die darin enthaltenen Sensitivitätsanalysen.