SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1702 19. Wahlperiode 23.09.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls und Stefan Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Investitionen in Altenpflegeschulen aufgrund der Pflegeberufereform 1. Welche Investitionen in Altenpflegeschulen können aus Impuls bezuschusst werden? Welche Richtlinie bildet die Grundlage? Antwort: Der Gegenstand der Förderung ist gemäß „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Investitionen an Altenpflegeschulen bzw. ehemaligen Altenpflegeschulen zur Vorbereitung auf die Pflegeberufereform aus dem Sondervermögen IMPULS 2030“ (Gl.Nr. 6671.6, Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 22. Juli 2019, Ausgabe Nr. 30 Seite 721) wie folgt definiert: Gewährt werden folgende Zuwendungen für Investitionen an Altenpflegeschulen bzw. ehemaligen Altenpflegeschulen zur Vorbereitung auf die Pflegeberufereform in Schleswig-Holstein: 2.1 Umbau, Erweiterungsmaßnahmen und der Erwerb von Gebäuden; 2.2 Neubaumaßnahmen (selbstständig nutzbare Bauwerke). 2. Welche Altenpflegeschulen werden in welcher Höhe und mit welcher Maßnahme in 2019 aus Impuls gefördert? Antwort: Bisher konnten keine Bescheide erstellt werden. Die Antragsunterlagen wurden größtenteils unvollständig und verspätet eingereicht, auch auf nachgeforderte Unterlagen Drucksache 19/1702 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 muss teilweise Monate gewartet werden. Dadurch verzögert sich das Verfahren erheblich . 3. Welche Anträge von Altenpflegeschulen wurden in 2019 in welcher Höhe gestellt ? Antwort: Es wurden von insgesamt drei Altenpflegeschulen Anträge gestellt: Antragsteller 1 hat vier unterschiedliche Anträge gestellt. a) Höhe der beantragten Investitionsmittel: 500.000,00 €. b) Höhe der beantragten Investitionsmittel: 150.000,00 €. c) Höhe der beantragten Investitionsmittel: 100.000,00 €. d) Höhe der beantragten Investitionsmittel: 50.000,00 €. Antragsteller 2 hat drei unterschiedliche Anträge gestellt: a) Höhe der beantragten Investitionen: 245.140,00 €. b) Höhe der beantragten Investitionsmittel: 396.270,00 €. c) Höhe der beantragten Investitionsmittel: 295.120,00 €. Antragsteller 3 hat einen Antrag auf „Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn “ gestellt, der bewilligt wurde. 4. Wurden Anträge auf Investitionszuschüsse abgelehnt? Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nein. 5. Warum wurden im ersten Halbjahr 2019 keine Zuschüsse für Investitionen getätigt ? (siehe Antwort Drucksache 19/1594) Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1702 3 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Zuschüsse für Investitionen in Altenpflegeschulen ausreichend sind? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bisher wurden die IMPULS-Mittel nicht in der vorhandenen Höhe in Anspruch genommen . Ferner befinden sich bisher fast alle Altenpflegeschulen in Mietobjekten, daher wird davon ausgegangen, dass der Investitionsbedarf tatsächlich ausreichend abgebildet wird.