SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/171 19. Wahlperiode 2017-09-21 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Diebstahl und Einbrüche bei der DLRG In der Pressemeldung „Diebstähle und Einbrüche: Retter brauchen Ihre Hilfe“ vom 6. Juli 2017 warnt die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG): „Die Zahl der Einbrüche in DLRG-Wachstationen, verbunden mit existenzgefährdendem Diebstahl von Rettungsausrüstungen und schlimmem Vandalismus, hat auf geradezu dramatische Art und Weise zugenommen.“ 1. Liegen Erkenntnisse vor, wie viele Fälle von Diebstahl und Einbruch zum Nachteil von Einrichtungen und/oder Personen der DLRG in Schleswig- Holstein in den Jahren 2015 bis heute zu verzeichnen sind? 1.1. Falls ja, wo, wann und wie erfolgten diese Diebstähle? 1.2. Liegen Erkenntnisse über die Gesamtschadenshöhe vor? Antwort zu 1.1 und 1.2: Nein. Für Aussagen zur Kriminalität und Kriminalitätsentwicklung stellt die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) grundsätzlich die am besten geeignete Datenbasis dar, da die Erfassung nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erfolgt und somit Vergleiche länderübergreifend und über längere Zeiträume ermöglicht werden. Ergänzend hierzu wird auf die Ausführungen im Umdruck 18/6655 hingewiesen. Einzelne Vereine oder Verbände wie die DLRG werden jedoch nicht als spezifische Opfergruppe in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, so dass keine Auswertung von Delikten zu ihrem Nachteil möglich ist. Andere mögliche Auswertekriterien wie beispielsweise die Tatörtlichkeit oder das erstrebte oder erlangte Stehlgut ermöglichen ebenfalls keine Antworten im Sinne der Fragestellung. Drucksache 19/171 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2. Was unternehmen die Behörden, um Einbrüche in DLRG-Wachstationen und sonstigen DLRG-Einrichtungen präventiv zu bekämpfen? Antwort: Über die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit werden Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen über Kriminalitätsphänomene informiert. Im Rahmen dieser Informationen werden regelmäßig Hinweise zur Verhältnisund Verhaltensprävention gegeben. Unternehmen und Vereine können auf Anfrage bedarfsorientierte Beratungen zum Einbruchschutz durch das Landespolizeiamt vor Ort erhalten. Eine landesweite Anfrage bei den Polizeibehörden ergab, dass derartige Anfragen durch die DLRG in Schleswig-Holstein nicht erfolgt sind 3. Unterstützt die Landesregierung den in der Pressemeldung von der DLRG verlautbarten Aufruf: „Die DLRG-Wachstationen und Rettungsausrüstungen müssen dringend besser vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus geschützt werden – sonst ist die Einsatzfähigkeit gefährdet“? Antwort: Es besteht in Schleswig-Holstein kein Handlungsbedarf, da nach Auskunft der Landesgeschäftsstelle der DLRG kein Anstieg von Einbruchszahlen bei DLRG-Einrichtungen in Schleswig-Holstein zu verzeichnen ist. 3.1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der DLRG, daß die massive Einbruchsserie die für die Gewässer Schleswig-Holsteins enorm wichtige „Einsatzfähigkeit“ der Gesellschaft „gefährdet“? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.