SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1716 19. Wahlperiode 2019-09-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein (fraktionslos) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Aktivitäten der "Animal Liberation Front" in Schleswig-Holstein Die „Animal Liberation Front“ (ALF) bekämpft Jagd und Jäger seit Jahrzehnten mit radikalen, oftmals kriminellen Methoden (https://www.zeit.de/gesellschaft/2014- 10/tierschutz-radikale-aktivisten-vegane-armee-fraktion). Nach mir vorliegenden Informationen hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein in einem internen Rundschreiben vom 23.8.2019 darüber informiert, daß in drei Revieren des Hegerings Loop (Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost) Ansitzeinrichtungen massiv zerstört wurden und die Täter die Tatorte mit ‚ALF‘ markiert hätten. 1. Ist der Landesregierung das interne Rundschreiben des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein vom 23.8.2019 bekannt? Ja, das interne Rundschreiben des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein ist der Landesregierung bekannt. 2. Stimmt es, dass in drei Revieren des Hegerings Loop (Kreisjägerschaft Rendsburg -Ost) Ansitzeinrichtungen massiv zerstört wurden und die Täter die Tatorte mit ‚ALF‘ markiert hätten? Es sind drei Fälle der Zerstörung von Ansitzeinrichtungen aus drei unterschiedlichen Revieren des Hegerings Loop bekannt. In zwei Fällen kann die Markierung der zerstörten Ansitzeinrichtungen mit dem Schriftzug „ALF“ aufgrund des vorliegenden Bildmaterials bestätigt werden. Drucksache 19/1716 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welche in Schleswig-Holstein verübten Straftaten aus den vergangenen fünf Jahren gehen auf das Konto der „ALF“? Eine Verfahrensregistrierung hinsichtlich etwaiger Tatbegehungen durch Mitglieder der sogenannten „Animal Liberation Front“ erfolgt in den zur Verfügung stehenden Datenbanken der schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften nicht. Eine umfassende händische Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Soweit bekannt, ist in einem Fall einer Sachbeschädigung im Jahr 2017 aufgrund des aufgebrachten Schriftzuges „ALF“ an einem Jägerhochsitz ein unmittelbarer Zusammenhang zur „Animal Liberation Front“ ersichtlich. 3.1. Kamen hierbei Personen zu schaden? Nein. 4. Wie schätzt die Landesregierung das Personen- und Mobilisierungspotential der „ALF“ in Schleswig-Holstein ein? Nach Erkenntnissen der Landesregierung handelt es sich bei der „Animal Liberation Front“ (ALF) um einen losen autonomen und international agierenden Zusammenschluss eines nicht näher zu definierenden Personenkreises. In der Vergangenheit konnten keine Mobilisierungsbestrebungen festgestellt werden. 5. Ist zu besorgen, daß Jagdausübungsberechtigte und/oder andere Personen durch das Agieren der „ALF“ gefährdet werden? Die Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung von Jagdausübungsberechtigten durch das Agieren der „ALF“ wird als gering eingestuft.