SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1720 19. Wahlperiode 30.09.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Bauliche und sicherheitstechnische Konsequenzen aus dem Angriff auf die Polizeistation Preetz (2. Anfrage) Vorbemerkung der Fragestellerinnen: Nach den Angriffen von Jugendlichen auf die Polizeistation Preetz im April 2018 erfolgte als einzige Sicherheitsmaßnahme die Installation von Videotechnik. In ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage der Unterzeichnerinnen vom 13.12.2018 (Drs.19/1104) verweist die Landesregierung darauf, dass sie die gesamte Unterbringungssituation prüfe und dass Baumaßnahmen „nicht identifiziert“ worden seien. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 finden sich keine Hinweise darauf, dass die Landesregierung im Jahr 2020 Maßnahmen zur Sicherung an und von Dienstgebäuden plant. Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich werden Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von Großen Baumaßnahmen umgesetzt oder befinden sich im Jahresbauprogramm der Kleinen Baumaßnahmen . Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen aus dem Pauschaltitel 1221 – 711 01, die Einzelmaßnahmen werden jedoch generell aufgrund der Vielzahl im Haushaltsplan nicht einzeln aufgelistet. Drucksache 19/1720 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Der Titel 1204 – 711 41 mit der Bezeichnung „Maßnahmen zur Sicherung an und von Dienstgebäuden“ hat zwar keinen Ansatz, kann jedoch im Wege der Deckungsfähigkeit „bestückt“ und für die Finanzierung konkreter Maßnahmen aus diesem Bereich genutzt werden. Sofern diese bereits vor der Haushaltsaufstellung bekannt sind, soll dort auch ein Ansatz ausgebracht werden. 1. Wann, von wem und mit welchem Ergebnis wurde die Bausituation der Polizeistation Preetz geprüft? (Bitte die konzeptionellen Überlegungen und Abwägungen zu baulichen Veränderungen darstellen) Januar 2019 Eingang des Antrages auf Raumbedarfsdeckung bzw. Optimierung (Überhang von 29,23 m²) und Sanierung des Gebäudes und entsprechender Antrag des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration an das Finanzministerium . Februar 2019 Ortstermin mit Vertretern des Finanzministeriums, des Ministeriums für Inneres , ländliche Räume und Integration, der Polizeidirektion Kiel und Polizeistation Preetz mit dem Ergebnis folgender weiterer Schritte: Prüfung, ob die vorliegende Raumbedarfsanerkennung noch dem aktuellen Stellennachweis entspricht, grobe Aufstellung der Polizeidirektion Kiel in Zusammenarbeit mit den Nutzern, welche Räume zwingend im Erdgeschoss unterzubringen sind, anschließende Prüfung durch die Gebäudemanagement Schleswig- Holstein AöR (GMSH), ob eine Umsetzung, auch aus wirtschaftlichen Gründen, realistisch ist. April 2019 Ein aktualisierter Raumanerkennungsbescheid der GMSH liegt vor; dieser musste aufgrund einer erhöhten Mitarbeiterzahl seit der letzten Anerkennung angepasst werden (Raumfehlbedarf von 61,78 m²). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1720 3 Juli 2019 Übersendung der notwendigen Zusammenstellung durch die Polizeidirektion Kiel, welche Räumlichkeiten sich aus polizeitaktischer Sicht im Erdgeschoss befinden müssen. Antrag des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration an das Finanzministerium zwecks Überplanung durch die GMSH. Der Antrag wurde durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erweitert um die Durchführung einer Objektrecherche. August 2019 Beauftragung der GMSH durch das Finanzministerium. Durch die GMSH wird die Überplanung der Liegenschaft durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl an Aufträgen, insbesondere auch durch die Polizei, kann die Umsetzung nicht umgehend erfolgen. Parallel zur Überplanung der Liegenschaft hat das Finanzministerium eine Objektrecherche in Auftrag gegeben. Diese dient zum einen der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, zum anderen soll die parallele Beauftragung eine mögliche zeitliche Verzögerung verhindern, sollte eine Planung im Bestandsgebäude nicht erfolgreich sein. 2. Mit welchem Ergebnis wurde die weitere Eignung des Bestandsobjektes für den Dienstbetrieb geprüft, gibt es alternativ dazu eine Objektrecherche und was hat diese ggfs. ergeben? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Weder der offene Schleusenbereich ins Treppenhaus zum OG noch der fehlende sichere Raum entsprechen den Sicherheitsstandards für eine Polizeistation mit einem 24/7 Schichtdienst. Welche Verbesserungen zur Sicherheit in der Polizeistation sind geplant? Die Sicherheitsstandards für Polizeidienstgebäude werden der aktuellen Sicherheitslage und den veränderten Rechtsvorschriften in einem fortlaufenden Prozess angepasst. Bei der großen Anzahl von Polizeidienststellen im Land ist es nicht möglich, sofort alle Sicherheitsstandards anzupassen. So wird - wie im vorliegenden Fall - anlassbezogen der Sicherheitsstandard betrachtet und angepasst. D.h. konkret für die Polizeistation Preetz, dass im laufenden Drucksache 19/1720 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Planungsprozess die hier angesprochenen Themen wie Schleusenbereich und Sicherer Raum betrachtet und umgesetzt werden. Dies gilt sowohl für das Bestandsgebäude als auch für eine alternative Anmietung. 4. Welche Sicherungs- / Modernisierungsmaßnahmen sind im Außenbereich geplant ? Die GMSH hat mit Datum vom 15.08.2019 einen Planungsauftrag erhalten, der sich auf die optimierte Unterbringung der Polizeistation im Bestandsgebäude sowie zusätzlich auf eine Objektrecherche im Zuge des Raumbedarfsanerkennungsverfahrens im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht. Erfordernisse an notwendige Sicherungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind im Planungsauftrag nicht beschrieben. Diese werden aus den Gesprächen zwischen der Polizeistation und der GMSH in die Planung einfließen. 5. Was verhindert die Umsetzung von baulichen Sicherungsmaßnahmen zur Umzäunung des hinteren Hofbereichs? Ein solcher Antrag der Polizeidirektion Kiel liegt im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration nicht vor. Wie unter Frage 4 dargestellt, werden im laufenden Prozess die Erfordernisse an die Sicherungs- und Modernisierungsmaßnahmen zwischen der GMSH und der Polizeidirektion bzw. den Nutzern konkretisiert werden. 6. Welche Sanierungs-/ Renovierungsmaßnahmen sind zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz geplant? Im Rahmen der Bauunterhaltung sind folgende Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz vorgesehen , die vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel umgesetzt werden sollen : - Schadhafte Fenster erneuern, - Anstrich der Fassade und der Fenster erneuern, - Schadhafte äußere Haupteingangstreppe erneuern, - Kelleraußenwände (äußere Abdichtung) erneuern, - Dacheindeckung erneuern. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1720 5 7. Wie viele Polizeistationen im Land SH gibt es, die keinen sog. „sicheren Raum“ zur temporären Unterbringung von Menschen haben, die nicht in einer Zelle untergebracht werden können oder sollen? Nach dem Handbuch Bau Schleswig-Holstein, konkret der bautechnischen Richtlinie für den Bau und die Ausstattung von Gewahrsamsräumen in Polizeidienstgebäuden von 2015, sollte sich in Dienststellen mit Gewahrsamstrakt ein sicherer Raum befinden. Darüber hinaus ist im Einzelfall im Rahmen des Raumanerkennungsverfahrens nach dem Musterraumbedarfsplan dieser anzuerkennen . Zwölf der Gewahrsamsdienststellen sind bereits mit einem solchen Raum ausgestattet , weitere neun sind im Rahmen anstehender Neubauten oder Umund Erweiterungsbauten von Gewahrsamsräumen vorbehaltlich der vorhandenen Haushaltsmittel in Planung.