SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/173 19. Wahlperiode 2017-09-21 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest In der Pressemeldung „Afrikanische Schweinepest rückt näher“ vom 8. Juli 2017 warnt der Bauernverband Schleswig-Holstein: „Ende Juni wurde erstmalig über den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die für den Menschen ungefährlich ist, bei zwei tot aufgefundenen Wildschweinen im Osten Tschechiens in der Region Zlin berichtet. (…) Die Einschleppung der ASP nach Deutschland in die Wildschweinpopulation oder in Hausschweinebestände hätte schwerwiegende Folgen.“ 1. Gab es bereits in der Vergangenheit Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schleswig-Holstein? Die Afrikanische Schweinepest ist bislang weder in Schleswig-Holstein noch in Deutschland aufgetreten. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um eine Ausbreitung der ASP präventiv zu verhindern? Seit dem erstmaligen Auftreten der ASP in 2014 in Litauen, Lettland, Estland sowie im Osten Polens hat die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Vorbereitung auf einen Seuchenausbruch getroffen. Seit 2014 betreibt die Landesregierung eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürgerinnen und Bürger, betroffene Berufsgruppen, Verbände sowie Behörden des Landes und des Bundes für die ASP und ihre Verbreitung zu sensibilisieren und Maßnahmen zur Prävention einer Seucheneinschleppung in Schleswig-Holstein aufzuzeigen. In Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern fanden landesweite Tierseuchenübungen und Fortbildungsveranstaltungen zur ASP statt. Die Kreise und kreisfreien Städte haben zudem die Kontrollen in schweinehaltenden Betrieben, insbesondere in Freilandhaltungen intensiviert. In schweinehaltenden Betrieben wurden die Anforderungen zum Schutz vor dem Eindringen von Wildtieren, insbesondere von Wildschweinen, deutlich erhöht. Die Landesregierung hat bereits langjährig in Schleswig-Holstein ein Wildschweine-Monitoring auf die Klassische Schweinepest (KSP) durchgeführt , welches seit 2014 um die Afrikanische Schweinepest erweitert wurde. Im Rahmen dieses Frühwarnsystems werden jedes Jahr mehrere Hundert Wildschweine durch die Jägerschaft beprobt und im Landeslabor auf ASP und KSP untersucht. Die Jäger wurden aufgerufen, dieses Monitoring noch zu verstärken. Die Jägerschaft ist aufgefordert, den Wildschweinebestand durch intensive Bejagung insbesondere von Frischlingen und Überläufern zu reduzieren. Die Jägerschaft wurde aktuell zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. 3. Existieren Szenarien, die bei Einzelfällen der ASP in Schleswig-Holstein greifen? Ja, es existieren gesetzliche Regelungen und festgelegte Verfahren, die bei Einzelfällen der ASP in Schleswig-Holstein greifen. 3.1. Wenn ja, welche? Falls die ASP beim Schwarzwild oder bei Hausschweinen nachgewiesen wird, sind tierseuchenrechtliche und jagdliche Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt, die sich nach den nationalen Regelungen der Schweinepestverordnung und ergänzenden Vorgaben der EU (Durchführungsbeschluss 2014/709/EU) richten. Bei einem Ausbruch der ASP in einem Hausschweinebestand ist die Tötung und unschädliche Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebs durchzuführen. Restriktionszonen in Form von Sperrbezirk und Beobachtungs-gebiet mit Handels- und Transportverboten für Schweine, Schweinefleisch Erzeugnisse und Tierische Nebenprodukte sind einzurichten. Bei einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen ist die Einrichtung eines Gefährdeten Bezirks mit einer umgebenden Pufferzone gemäß Durchführungsbeschluss 2014/709/EU vorgeschrieben. Hier greifen jagdliche und tierseuchenrechtliche Maßnahmen. 4. Existieren Szenarien, die bei einer über Einzelfälle hinausgehenden Ausbreitung der ASP in Schleswig-Holstein greifen? Ja, es existieren gesetzliche Regelungen und festgelegte Verfahren, die bei einem größeren ASP-Geschehen in Hausschweinebeständen greifen. 4.1. Wenn ja, welche? Zu den Maßnahmen nach 3.1. wird bei einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen innerhalb von 90 Tagen ein Tilgungsplan Schleswig-Holsteins an die EU-Kommission übermittelt. Hierzu wurden eine Jagdstrategie zur konsequenten Reduzierung der Bestände im Gefährdeten Bezirk und entsprechende jagdliche Regelungen und Maßnahmen erarbeitet. Die Einrichtung von Wildsammelstellen, die Entsorgung von verendeten Wildschweinen sowie eine Erweiterung des bestehenden Meldesystems für verendete Wildschweine wird vorbereitet. Für ein Seuchengeschehen bei Hausschweinen sind die gesetzlichen Regelungen und Verfahren festgelegt. Zudem wird eine Vorsorgelösung für die tierschutzgerechte Tötung von infizierten Beständen getroffen. Für Kleinst-haltungen von Schweinen werden entsprechende Biosicherheitsregelungen, wie sie für gewerbliche Schweinehaltungen gelten, vorbereitet, falls die ASP in Schleswig-Holstein auftreten sollte.