SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/174 19. Wahlperiode 22.09.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Das Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen wurde im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2007 neu gefasst. Aktuell erhalten Beamte in den Besoldungsgruppen A2 bis A10 mit den Dezemberbezügen einen Festbetrag in Höhe von 660 Euro, Beamte im Vorbereitungsdienst 330 Euro. Dazu wird ein Sonderbetrag für Kinder in Höhe von 400 Euro pro Kind, ebenfalls mit den Dezemberbezügen, gewährt . Welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten, wenn das Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen (SonderZahlG SH) entsprechend einer der folgenden drei Varianten geändert würde: Vorbemerkung der Landesregierung: Die erbetenen Zahlen können nur auf Basis vereinfachender Berechnungen und pauschalierender Annahmen ermittelt werden. So wird davon ausgegangen, dass auch die Versorgungsempfänger jeweils einbezogen werden. Die Ergebnisse bilden gleichwohl eine plausible Aussage über die Wirkungen. 1. Regelung wie vor der Neufassung im Jahr 2007: Sonderzahlung im Dezember: - 70% des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppen A2 bis A6 - 67% des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppen für A7 bis A9 - 64% des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppen für A10 bis 13, C1, W1 - 60% des Grundgehaltes in den übrigen Besoldungsgruppen Drucksache 19/174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Sonderzahlung im Juli: - für die Besoldungsgruppen A2 bis A8: 332,34 Euro - für die Besoldungsgruppen A9 und A10: 255,65 Euro Sonderbetrag für Kinder im Dezember in Höhe von 25,56 Euro pro Kind. Antwort zu 1.: Die Gesamtkosten betragen ca. 141 Mio. €. Davon entfallen auf: die Sonderzahlung im Dezember 137 Mio. €, die Sonderzahlung im Juli ca. 3 Mio. € und den Sonderbetrag für Kinder ca. 1 Mio. €. 2. Regelung in Anlehnung an den TV-L West: Sonderzahlung im November: - 95% des Grundgehaltes in den Tarifgruppen E1 bis E8 - 80% des Grundgehaltes in den Tarifgruppen E9 bis E11 - 50% des Grundgehaltes in den Tarifgruppen E12 und E13 - 35% des Grundgehaltes in den Tarifgruppen E14 und E15 Antwort zu 2.: Unter der Annahme, dass diese Regelung auf alle Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll, entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 113 Mio. €. 3. Integration der Sonderzahlung in die Besoldung entsprechend der Regelungen für die Beamten des Bundes, d.h. ca. 60% der monatlichen Dienstbezüge und Dynamisierung durch die jährlichen Besoldungsanpassungen? Antwort zu 3.: Eine Integration einer Sonderzahlung in die Grundgehälter in Höhe von 60 % eines monatlichen Dienstbezugs würde Kosten in Höhe von ca. 137 Mio. € verursachen.