SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1748 19. Wahlperiode 2019-10-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus Schaffer (AfD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Umsetzung des EU-Enforcementabkommens - Verkehrsverstöße von EU- Ausländern Im Dezember 2018 wurde berichtet, dass 43.000 Tempoverstöße von EU- Ausländern auf der Rader Hochbrücke/A7 nicht verfolgt werden konnten. So hat z. B. Dänemark zum Berichtszeitpunkt das EU-Abkommen nicht umgesetzt und dadurch die Verfolgung der Verkehrsverstöße unmöglich gemacht. Ein Drittel der Verursacher in diesem Zusammenhang seien LKW-Fahrer aus Dänemark. 1. Wie viele Verkehrsverstöße in Schleswig-Holstein von Fahrzeugführern aus dem EU-Ausland konnten in 2018 aufgrund der Nichtumsetzung des EU- Enforcementabkommens nicht verfolgt werden? (Bitte aufschlüsseln nach EU- Ländern.) Antwort: Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Landespolizei und in Kooperation mit den Kreisen Segeberg, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Stormarn und Ostholstein konnten im Jahr 2018 insgesamt 53.499 Falldaten ausländischer Kraftfahrzeuge nicht geahndet werden. Auf den Standort der Rader Hochbrücke / A 7 entfallen davon 25.134 Falldaten. Gründe dafür waren, dass entweder die Nation anhand des Kennzeichens nicht zweifelsfrei zugeordnet werden konnte oder für die erkannte Nation das EU-Enforcementabkommen noch nicht umgesetzt war. Eine statistische Differenzierung nach EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern erfolgt dabei nicht. Drucksache 19/1748 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist die Summe der in 2018 entgangenen Buß- und Verwarngelder, und wie teilt sich diese auf das Land und die betroffenen Kreise auf? (Bitte aufschlüsseln nach Land, Kreise und Fahrzeugführer der betreffenden EU- Länder.) Antwort: Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder werden in den Fällen, die nicht verfolgt werden können, statistisch nicht erfasst. 3. Wurde das EU-Abkommen im ersten Halbjahr 2019 durch Dänemark und ggf. weitere EU-Länder weiterhin nicht umgesetzt? Falls ja, wie wirkte sich die Nichtumsetzung des EU-Abkommens vor dem Hintergrund der Fragen 1 – 3 auf das erste Halbjahr 2019 aus? Antwort: Im ersten Halbjahr 2019 hatten bis auf Dänemark alle EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt. Die Auswirkungen können – wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben – nicht ausschließlich auf die Nichtumsetzung des EU-Abkommens zurückgeführt werden. Die Vergleichszahlen zu den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Falldaten von ausländischen Kraftfahrzeugen, die nicht geahndet werden konnten, betrugen für das erste Halbjahr 2019 insgesamt 25.584. Davon entfielen 10.386 Falldaten auf den Standort der Rader Hochbrücke / A 7. 4. Dänemark ist am 1. Juli 2019 dem automatisierten Fahrzeugdatenaustausch beigetreten. Wird das EU-Enforcementabkommen nunmehr durch Dänemark vollständig umgesetzt? Falls nein, wie wirkt sich das aus? Antwort: Nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg hat Dänemark die Richtlinie (EU) 2015/413 mit Wirkung des 1. Juli 2019 umgesetzt und die erforderlichen technischen Verfahren auf nationaler Ebene implementiert (hier: Anschluss an das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS, EUropean Car and Driving Licence Information System). 5. Sollte das EU-Enforcementabkommen auch in 2019 nicht durch alle EU- Länder umgesetzt werden, welche Schritte wurden bzw. werden durch die Landesregierung unternommen, um auf die vollständige Umsetzung hinzuwirken ? Antwort: Siehe Antwort zu Fragen 3.