SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/175 19. Wahlperiode 2017-09-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ im ersten Quartal 2017 Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich des Verfassungsschutzberichtes 2016 (Drucksache 19/9) hat in den letzten Jahren die „politisch motivierte Kriminalität – Rechts“ deutlich zugenommen. Dabei haben Gewaltdelikte aus diesem Bereich von 2015 auf 2016 eine Steigerung um 144 % erfahren. Vorbemerkung der Landesregierung: Die im Verfassungsschutzbericht 2016 (Drucksache 19/9) dargestellten Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) basieren auf Erhebungen der für den polizeilichen Staatsschutz zuständigen Abteilung 3 des Landeskriminalamtes. Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität , die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche: Tötungsdelikte; Körperverletzungen; Brandund Sprengstoffdelikte; Landfriedensbruch; Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr; Freiheitsberaubung; Raub; Erpressung; Widerstandsdelikte sowie Sexualdelikte. Die PMK wird zudem in verschiedene Phänomenbereiche unterteilt: die politisch motivierte Kriminalität –links-, die politisch motivierte Kriminalität –rechts-, die politisch motivierte Ausländerkriminalität (inklusive religiöser Motivation) sowie die politisch motivierte Kriminalität –nicht zuzuordnen–, wenn eine Zuordnung zu den definierten Phänomenbereichen nicht möglich ist. Drucksache 19/175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die durch den Fragesteller angeführte Steigerungsquote von 144% bei der politisch motivierte Gewaltkriminalität im Vergleich der Jahre 2015 und 2016 bezieht sich ausweislich des Berichts auf alle Phänomenbereiche. Für die Gewaltdelikte im Phänomenbereich PMK -rechts- betrug die Steigerung 73,68%. Im Vergleich dazu betrug die Steigerung im Phänomenbereich PMK -links- 191,3% und im Phänomenbereich Politisch motivierte Ausländerkriminalität 575%. Ergänzend wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016 (Drucksache 19/9) verwiesen . Die nachfolgend aufgeführten Zahlen und Informationen basieren ausschließlich auf Erkenntnissen, die der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes in Zusammenhang mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierter Kriminalität bekannt geworden sind. Es handelt sich dabei um eine Eingangsstatistik, die im Jahresverlauf je nach Anfragezeitpunkt weiteren Veränderungen unterliegt. Nachträglich für den Tatzeitraum gemeldete Delikte können die Zahlen ebenfalls verändern. 1. Wie viele Gewaltstraftaten aus dem Bereich der PMK-Rechts wurden von der Polizei in Schleswig-Holstein zwischen dem 01. Januar und dem 31. März 2017 festgestellt? Antwort: Eine automatisierte Recherche im Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK kann ausschließlich über die angegebene Tatzeit und nicht über den Erfassungszeitpunkt in die Datei erfolgen. Insgesamt wurden drei Delikte mit einer Tatzeit zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.03.2017 gemeldet. Tatort Delikt nach StGB Tatverdächtige Kiel § 223 Körperverletzung unbekannt Elmshorn § 223 Körperverletzung 1x männlich, 40 Jahre, pol. Vorerkenntnisse Uetersen § 253 Erpressung 1x männlich, 50 Jahre, pol. Vorerkenntnisse 2. Wie viele derartige Straftaten, die sich vor dem 01.01.2017 ereignet haben, wurden während des ersten Quartals 2017 als solche registriert? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. An welchen Tatorten wurden welche Arten von Delikten aus diesem Bereich festgestellt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/175 3 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1. und 2. genannten Straftaten jeweils ermittelt (bitte nach Alter und Geschlecht und der jeweiligen Art der Straftat aufschlüsseln)? Bei wie vielen Tatverdächtigen verfügen die Behörden bereits über polizeiliche Vorerkenntnisse? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Gegen wie viele Straftäter wurde wegen welcher Delikte aus dem Bereich der PMK-Rechts während des ersten Quartals 2017 ein Strafverfahren abgeschlossen ? Welche Urteile wurden dabei verhängt? Antwort: Die durch die Staatsanwaltschaften im ersten Quartal 2017 erledigten Ermittlungsverfahren sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass hier nicht „Straftäter“, sondern Beschuldigte gezählt werden, unter denen sich auch Unschuldige befinden können (z. B. im Falle der Einstellung des Verfahrens mangels zureichenden oder hinreichenden Tatverdachts gem. §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 2 StPO): Erledigungsart Anzahl* Abgabe an andere StA Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 19 Ablehnung der Übernahme des Verfahrens und Rücksendung der Akten 1 Abtrennung der Person in StA Abtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 1 Anklage - Jugendrichter 3 Anklage - Strafrichter 3 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 5 Einstellung - § 153 I StPO 2 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 6 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 3 endg. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 3 endg. Einst. - § 154 StPO 1 kein Anfangsverdacht (§§ 170 II i. V. m. 152 II StPO) 10 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 2 Vorl. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 1 Vorl. Einst. - § 154 I StPO 1 unerledigt 3 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 1 Abtrennung der Person in StA Abtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 2 Anklage - Jugendrichter 1 Anklage - Strafrichter 2 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 4 Drucksache 19/175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Einstellung - § 153 I StPO 1 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 8 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 13 Einstellung - §§ 170 II, 376 ff. StPO, Verweisung auf Privatklage 7 endg. Einst. - § 154 StPO 1 unerledigt 4 Anklage - Strafrichter 1 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 5 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 6 Einstellung - §§ 170 II, 376 ff. StPO, Verweisung auf Privatklage 2 Anklage - Strafrichter 1 unerledigt 2 Abgabe an andere StA Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 1 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 1 Einstellung - § 153 I StPO 1 Einstellung - §§ 170 II, 376 ff. StPO, Verweisung auf Privatklage 1 Einstellung - § 45 I JGG - nach normverdeutlichendem Gespräch 2 kein Anfangsverdacht (§§ 170 II i. V. m. 152 II StPO) 1 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 1 endg. Einst. - § 154 StPO 1 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 3 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 1 Abgabe an andere StA Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 3 Anklage - Jugendrichter 5 Anklage - Strafrichter 3 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 10 Einstellung - § 153 I StPO 13 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 16 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 6 Einstellung - § 45 I JGG - nach normverdeutlichendem Gespräch 1 Einstellung - § 45 I JGG - nach sofortiger Entschuldigung 2 Einstellung - § 45 I JGG - ohne Maßnahmen 1 endg. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 2 endg. Einst. - § 154 StPO 8 endg. Einst. - § 45 III JGG 2 Tod 1 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 3 Vorl. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 1 Vorl. Einst. - § 154 I StPO 4 unerledigt 5 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/175 5 In den bei den Gerichten anhängigen Strafverfahren sind im ersten Quartal 2017 folgende Entscheidungen ergangen: Führendes Delikt Entscheidungsart Rechtskraft erfasst §130 StGB Volksverhetzung Auflage ohne Verwarnung, § 13 II 2 JGG Nein Geldstrafe Nein Geldstrafe Ja Gesamtgeldstrafe Nein Gesamtgeldstrafe Ja Verbindung mit anderer Sache - AG Nein §185 StGB Beleidigung Geldstrafe Nein Geldstrafe Ja Strafvorbehalt (§ 59 StGB) Ja Verbindung mit anderer Sache - AG Nein §223 StGB Körperverletzung Geldstrafe Ja Geldstrafe Nein §224 StGB gefährliche Körperverletzung Einst. § 153 a II StPO (mehr. Aufl/ Weis) Nein §240 StGB Nötigung Strafvorbehalt (§ 59 StGB) Nein Strafvorbehalt (§ 59 StGB) Ja §6 PflVG vorsätzliche Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz Einstellung n. § 205 StPO Nein §86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Einst. § 47 I Nr. 3 JGG (Maßn. n. § 45 III JGG) Nein Geldstrafe Ja Geldstrafe Nein Gesamtgeldstrafe Ja Gesamtgeldstrafe Nein Verbindung mit anderer Sache - AG Nein Verwarnung mit Auflage, § 13 II JGG Nein Verwarnung mit Auflage, § 13 II JGG Ja