SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1758 19. Wahlperiode 2019-11-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Reisekostenerstattung für Lehrkräfte Vorbemerkung des Fragestellers: Grundlage für eine Erstattung von fort- und weiterbildungsbezogenen Reisekosten von Lehrkräften, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, ist eine Dienstvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium, dem HPR Lehrkräfte und dem IQSH. Danach werden Fahrtkosten mit 0,20 €/km erstattet und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ganz oder teilweise erstattet. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte (HPR-L), dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte durch das IQSH regelt, in welchen Fällen Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung ganz oder anteilig erstattet werden. Die Dienstvereinbarung ist veröffentlicht auf der Homepage des IQSH (https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung /IQSH/Arbeitsfelder/FortWeiterbildung/Material/Downloads/dienstvereinbarung Fortbildung.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Das IQSH übernimmt auf dieser Drucksache 19/1758 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Grundlage die Kosten für Verwaltung, Organisation, Programmerstellung und Raummiete sowie die Kosten für Veranstaltungsleitung und für Referentinnen und Referenten . In Nummer 5.1 der Dienstvereinbarung ist ein Katalog von Veranstaltungen aufgeführt , für die das IQSH Fahrtkosten erstattet und die Kosten für Unterkunft vollständig sowie für Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anteilig übernimmt . Dies sind insbesondere solche Veranstaltungen, an denen die Lehrkräfte zur Teilnahme verpflichtet sind. Über diese Regelung in der Dienstvereinbarung hinaus übernimmt das IQSH seit März 2019 grundsätzlich für alle ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen die Verpflegungskosten und bei mehrtägigen Veranstaltungen auch die Kosten für Übernachtungen. Für Weiterbildungen werden ebenfalls die Fahrtkosten sowie Kosten der Verpflegung und Unterbringung übernommen. Näheres dazu ist in Nummer 5.3 der Dienstvereinbarung geregelt. 1. Welche Haushaltsmittel standen in den letzten fünf Jahren für diesen Zweck für diesen Zweck zur Verfügung? Antwort: Dem IQSH stehen für „Reisekostenvergütungen für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer“ die im Titel 0717.01.52715 und - für das Landesseminar Berufliche Bildung - im Titel 0717.03.52718 ausgewiesenen Haushaltsmittel zur Verfügung . Aus diesen Titeln werden Reisekosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer und für Referenten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Nebenkosten (z.B. für Materialien), Zuschüsse des Landesseminars Berufliche Bildung zu Fortbildungsveranstaltungen Dritter und Raummieten finanziert. Der jeweilige Haushaltsansatz der Titel in den letzten fünf Jahren ist in der Anlage dargestellt. 2. In welchem Umfang wurden diese Haushaltsansätze ausgeschöpft bzw. überschritten (bitte nach Schularten sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Antwort: Die Haushaltsansätze wurden regelmäßig ausgeschöpft und in den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Deckungsfähigkeit zudem weitere Mittel aufgewendet . Gemäß Kapitelvermerk sind folgende Deckungsmöglichkeiten in Kapitel 0717 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1758 3 vorhanden: Die Ausgaben der Hauptgruppen 4 und der Obergruppen 51 bis 54 sind zusätzlich gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Hauptgruppen 6 und 8 sind zusätzlich gegenseitig deckungsfähig. Diese Deckungsmöglichkeiten sind auch in SAP entsprechend hinterlegt. Deshalb werden die anfallenden Ausgaben im Kapitel durch die Ansätze gegenseitig abgedeckt . Im Haushaltsentwurf 2020 ist eine Anpassung der Haushaltsansätze für die oben genannten Titel an die voraussichtlichen tatsächlichen Ausgaben vorgesehen. Die Höhe der insgesamt aufgewendeten Mittel in den letzten fünf Jahren ergibt sich aus den jeweils mit „Jahresabschluss“ überschriebenen Spalten der als Anlage beigefügten Tabelle. Nach Schularten, Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselte Daten werden nicht erhoben. 3. In welchem Umfang nutzen die Schulen zu diesem Zweck ihr Schulbudget? Antwort: Hierzu werden keine Daten erhoben. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das Schulbudget in nur geringem Umfang für Reisekosten genutzt wird, da schulinterne Fortbildungen überwiegend in der Schule selbst oder ortsnah stattfinden . 4. Gibt es einen Anspruch auf Reisekostenerstattung nur, wenn die Schulleitung die Fortbildung anordnet, oder auch, wenn die Lehrkraft sich für eine fachliche, pädagogische oder organisatorische Weiterqualifikation entscheidet? Wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen? Antwort: Ordnet eine Schulleiterin oder ein Schulleiter die Teilnahme einer Lehrkraft an einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme an, hat sie oder er zuvor die Übernahme der Reise- und Teilnahmekosten sicher zu stellen (Nr. 5.2 der o.g. Dienstvereinbarung). Wenn die Lehrkraft von sich aus an einer Fortbildung teilnimmt, gelten die in der Vorbemerkung der Landesregierung genannten Erstattungsgrundsätze. Drucksache 19/1758 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 5. In welchem Umfang haben Schulleitungen in den vergangenen fünf Jahren Fortbildungen angeordnet (bitte nach Schularten sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort: Hierzu werden keine Daten erhoben. An la ge HH-Titel Projekte/Teilbereiche HH-Ansatz 2014 in € (Frage 1) Jahresabschluss 2014 in € (Frage 2) HH-Ansatz 2015 in € (Frage 1) Jahresabschluss 2015 in € (Frage 2) HH-Ansatz 2016 in € (Frage 1) Jahresabschluss 2016 in € (Frage 2) HH-Ansatz 2017 in € (Frage 1) Jahresabschluss 2017 in € (Frage 2) HH-Ansatz 2018 in € (Frage 1) Jahresabschluss 2018 in € (Frage 2) HH-Ansatz 2019 in € (Frage 1) 07 17 .0 1. 52 71 5 R ei se ko st en ve rg üt un - ge n fü r d ie F or tun d W ei te rb ild un g de r Le hr kr äf te 24 2. 00 0, 00 48 2. 77 0, 06 28 7. 00 0, 00 51 0. 34 9, 90 28 7. 00 0, 00 54 5. 24 8, 51 28 7. 00 0, 00 62 6. 73 3, 76 28 7. 00 0, 00 75 6. 81 9, 52 38 7. 00 0, 00 07 17 .0 3. 52 71 8 La nd es se m in ar B BS : R ei se ko st en ve rg üt un - ge n fü r d ie F or tun d W ei te rb ild un g de r Le hr kr äf te 70 .0 00 ,0 0 12 4. 25 7, 79 70 .0 00 ,0 0 10 2. 03 4, 69 70 .0 00 ,0 0 15 0. 80 5, 11 70 .0 00 ,0 0 13 1. 87 0, 25 70 .0 00 ,0 0 12 2. 57 3, 81 70 .0 00 ,0 0 ge sa m t 31 2. 00 0, 00 60 7. 02 7, 85 35 7. 00 0, 00 61 2. 38 4, 59 35 7. 00 0, 00 69 6. 05 3, 62 35 7. 00 0, 00 75 8. 60 4, 01 35 7. 00 0, 00 87 9. 39 3, 33 45 7. 00 0, 00 KA_Reisekosten Anlage