SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/176 19. Wahlperiode 2017-09-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ im zweiten Quartal 2017 Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich des Verfassungsschutzberichtes 2016 (Drucksache 19/9) hat in den letzten Jahren die „politisch motivierte Kriminalität – Rechts“ deutlich zugenommen. Dabei haben Gewaltdelikte aus diesem Bereich von 2015 auf 2016 eine Steigerung um 144 % erfahren. Vorbemerkung der Landesregierung: Die im Verfassungsschutzbericht 2016 (Drucksache 19/9) dargestellten Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) basieren auf Erhebungen der für den polizeilichen Staatsschutz zuständigen Abteilung 3 des Landeskriminalamtes. Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität , die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche: Tötungsdelikte; Körperverletzungen; Brandund Sprengstoffdelikte; Landfriedensbruch; Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft- , Bahn- und Straßenverkehr; Freiheitsberaubung; Raub; Erpressung; Widerstandsdelikte sowie Sexualdelikte. Die PMK wird zudem in verschiedene Phänomenbereiche unterteilt: die politisch motivierte Kriminalität –links-, die politisch motivierte Kriminalität –rechts-, die politisch motivierte Ausländerkriminalität (inklusive religiöser Motivation) sowie die politisch motivierte Kriminalität –nicht zuzuordnen–, wenn eine Zuordnung zu den definierten Phänomenbereichen nicht möglich ist. Drucksache 19/176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die durch den Fragesteller angeführte Steigerungsquote von 144% bei der politisch motivierte Gewaltkriminalität im Vergleich der Jahre 2015 und 2016 bezieht sich ausweislich des Berichts auf alle Phänomenbereiche. Für die Gewaltdelikte im Phänomenbereich PMK -rechts- betrug die Steigerung 73,68%. Im Vergleich dazu betrug die Steigerung im Phänomenbereich PMK -links- 191,3% und im Phänomenbereich Politisch motivierte Ausländerkriminalität 575%. Ergänzend wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016 (Drucksache 19/9) verwiesen . Die nachfolgend aufgeführten Zahlen und Informationen basieren ausschließlich aus Erkenntnissen, die der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes in Zusammenhang mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierter Kriminalität bekannt geworden sind. Es handelt sich dabei um eine Eingangsstatistik, die im Jahresverlauf je nach Anfragezeitpunkt weiteren Veränderungen unterliegt. Nachträglich für den Tatzeitraum gemeldete Delikte können die Zahlen ebenfalls verändern. 1. Wie viele Gewaltstraftaten aus dem Bereich der PMK-Rechts wurden von der Polizei in Schleswig-Holstein zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2017 festgestellt? Antwort: Eine automatisierte Recherche im Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK kann ausschließlich über die angegebene Tatzeit und nicht über den Erfassungszeitpunkt in die Datei erfolgen. Insgesamt wurden acht Delikte mit einer Tatzeit zwischen dem 01.04.2017 und dem 30.06.2017 gemeldet. Tatort Delikt nach StGB Tatverdächtige Elmshorn § 223 Körperverletzung 1x männlich, 50 Jahre, pol. Vorerkenntnisse Itzehoe § 223 Körperverletzung 1x weiblich, 17 Jahre keine pol. Vorerkenntnisse Seth § 223 Körperverletzung unbekannt Flensburg § 223 Körperverletzung 1x männlich, 44 Jahre, pol. Vorerkenntnisse Flensburg § 223 Körperverletzung unbekannt Ahrensburg § 224 Gefährliche Körperverletzung unbekannt Schleswig § 224 Gefährliche Körperverletzung 1x männlich, 50 Jahre, pol. Vorerkenntnisse Neustadt/Holstein § 306a Schwere Brandstiftung unbekannt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/176 3 2. Wie viele derartige Straftaten, die sich vor dem 01.04.2017 ereignet haben, wurden während des zweiten Quartals 2017 als solche registriert? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. An welchen Tatorten wurden welche Arten von Delikten aus diesem Bereich festgestellt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1. und 2. genannten Straftaten jeweils ermittelt (bitte nach Alter und Geschlecht und der jeweiligen Art der Straftat aufschlüsseln)? Bei wie vielen Tatverdächtigen verfügen die Behörden bereits über polizeiliche Vorerkenntnisse? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Gegen wie viele Straftäter wurde wegen welcher Delikte aus dem Bereich der PMK-Rechts während des zweiten Quartals 2017 ein Strafverfahren abgeschlossen ? Welche Urteile wurden dabei verhängt? Antwort: Die durch die Staatsanwaltschaften im zweiten Quartal 2017 erledigten Ermittlungsverfahren sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass hier nicht „Straftäter“, sondern Beschuldigte gezählt werden, unter denen sich auch Unschuldige befinden können (z. B. im Falle der Einstellung des Verfahrens mangels zureichenden oder hinreichenden Tatverdachts gem. §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 2 StPO): Führendes Delikt Erledigungsart Anzahl* §126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten endg. Einst. - § 154 StPO 1 §130 StGB Volksverhetzung Abgabe an andere StA Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 6 Abtrennung der Person in StA Abtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 1 Anklage - Jugendrichter 1 Anklage - Strafrichter 1 Einstellung - § 153 I StPO 1 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 5 Einstellung - § 170 II StPO - keine Straftat 1 Drucksache 19/176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 4 Einstellung - § 45 II JGG - nach Reaktion aus dem sozialen Umfeld 1 kein Anfangsverdacht (§§ 170 II i. V. m. 152 II StPO) 1 Vorl. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 1 Vorl. Einst. - § 154 e StPO 1 Vorl. Einst. / Angebot - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 1 unerledigt 5 §164 StGB falsche Verdächtigung Einstellung - § 153 I StPO 1 §185 StGB Beleidigung Anklage - Strafrichter 1 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 4 Einstellung - § 153 I StPO 1 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 8 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 11 Einstellung - §§ 170 II, 376 ff. StPO, Verweisung auf Privatklage 11 endg. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 1 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 1 unerledigt 1 §223 StGB Körperverletzung Abtrennung der Person in StA Abtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 2 Anklage - Jugendrichter 1 Anklage - Strafrichter 1 Einstellung - § 153 I StPO 1 §224 StGB gefährliche Körperverletzung Einstellung - § 153 I StPO 1 unerledigt 1 §240 StGB Nötigung Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 2 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 2 §241 StGB Bedrohung Anklage - Strafrichter 1 Einstellung - §§ 170 II, 376 ff. StPO, Verweisung auf Privatklage 3 §242 StGB Diebstahl unerledigt 1 §253 StGB Erpressung unerledigt 1 §29 BtMG Vergehen nach § 29 BtMG Einstellung - § 153 I StPO 1 §86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Abgabe an andere StA Abgabe an andere Staatsanwaltschaft 4 Ablehnung der Übernahme des Verfahrens und Rücksendung der Akten 1 Abtrennung der Person in StAAbtrennung der Person bei der Staatsanwaltschaft 1 Anklage - Jugendrichter 3 Anklage - Strafrichter 3 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/176 5 Antrag - Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe 7 Einstellung - § 153 I StPO 15 Einstellung - § 170 II StPO - kein hinreichender Tatverdacht 15 Einstellung - § 170 II StPO - keine Straftat 1 Einstellung - § 170 II StPO - Verfahrenshindernis 3 Einstellung - § 20 StGB (Schuldunfähigkeit) 3 Einstellung - § 45 I JGG - ohne Maßnahmen 3 endg. Einst. - § 153 a I 2 Nr. 2 StPO 2 endg. Einst. - § 154 StPO 3 kein Anfangsverdacht (§§ 170 II i. V. m. 152 II StPO) 4 Verbindung mit anderer Sache in ders. StA 1 Vorl. Einst. - § 154 I StPO 3 unerledigt 9 In den bei den Gerichten anhängigen Strafverfahren sind im zweiten Quartal 2017 folgende Entscheidungen ergangen: Führendes Delikt Entscheidungsart Rechtskraft erfasst Anzahl* §130 StGB Volksverhetzung Geldstrafe Nein 1 Geldstrafe Ja 1 §185 StGB Beleidigung Einst. § 153 a II Nr. 2 (Geldbetrag) Nein 1 Einst. § 153 II StPO; m. Ausl.erst. Nein 1 Geldstrafe Ja 2 §240 StGB Nötigung neuer Termin v. A. w. Nein 1 §241 StGB Bedrohung neuer Termin v. A. w. Nein 1 §86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Geldstrafe Nein 4 Geldstrafe Ja 5 Gesamtgeldstrafe Nein 1 Gesamtgeldstrafe Ja 1 Verbindung mit anderer Sache - AG Nein 2