SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1761 19. Wahlperiode 2019-11-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Von der Polizei registrierte Straftaten im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ sowie Hassdelikte im dritten Quartal 2019 Vorbemerkung des Fragestellers: Ausweislich des Verfassungsschutzberichtes 2018 (Drucksache 19/1429) ist die „Politisch motivierte Kriminalität – Rechts“ im Sinne des polizeilichen Definitionssystems 2018 angestiegen. Jedoch waren Gewaltdelikte aus diesem Bereich von 2017 auf 2018 um 38,3 % rückläufig. Darüber hinaus werden Hassdelikte, z.B. wegen der sexuellen Orientierung der Opfer, begangen. Vorbemerkung der Landesregierung Die nachfolgend aufgeführten Zahlen und Informationen basieren ausschließlich auf Erkenntnissen, die dem LKA 3 in Zusammenhang mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierter Kriminalität bekannt geworden sind. Es handelt sich dabei um eine Eingangsstatistik, die erfahrungsgemäß weiteren Veränderungen unterliegt . Nachträglich für den Tatzeitraum gemeldete Delikte können die Zahlen ebenfalls verändern. Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist eine Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität und umfasst folgende Deliktsbereiche: - Tötungsdelikte - Körperverletzungen - Brand- und Sprengstoffdelikte - Landfriedensbruch - Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr - Freiheitsberaubung - Raub Drucksache 19/1761 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 - Erpressung - Widerstandsdelikte - Sexualdelikte - Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch 1. Wie viele Gewaltstraftaten aus den Bereichen PMK-Rechts und Hasskriminalität wurden von der Polizei in Schleswig-Holstein zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2019 festgestellt, und wann wurden sie begangen?" Antwort: Der Erfassungszeitraum der gemeldeten Fälle wird nicht gespeichert, es sind daher nur Auswertungen nach dem Tatzeitraum möglich. Bislang wurde kein Delikt mit einer Tatzeit zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 gemeldet. 2. Wie viele derartige Straftaten, die sich vor dem 30.06.2019 ereignet haben, wurden während des dritten Quartals 2019 als solche registriert? Antwort: Bislang wurde kein Delikt mit einer Tatzeit zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 gemeldet. 3. An welchen Tatorten und in welchen Polizeidirektionen wurden welche Arten von Delikten aus diesem Bereich festgestellt? Antwort: Bislang wurde kein Delikt mit einer Tatzeit zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 gemeldet. 4. Um welche Themenfelder im Phänomenbereich PMK – rechts und Hassdelikte handelt es sich jeweils (Oberbegriff und Unterthema)? Antwort: Bislang wurde kein Delikt mit einer Tatzeit zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 gemeldet. 5. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1. und 2. genannten Straftaten jeweils ermittelt (bitte nach Alter und Geschlecht und der jeweiligen Art der Straftat aufschlüsseln)? Bei wie vielen Tatverdächtigen verfügen die Behörden bereits über polizeiliche Vorerkenntnisse? Antwort: Bislang wurde kein Delikt mit einer Tatzeit zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 gemeldet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1761 3 6. Wie viele Geschädigte hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1. und 2. genannten Straftaten jeweils festgestellt (bitte nach Alter und Geschlecht, Nationalität bzw. Herkunftsland und Grad der Verletzungen aufschlüsseln)? Antwort: Bislang wurde kein Delikt mit einer Tatzeit zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 gemeldet. 7. Gegen wie viele Straftäter wurde wegen welcher Delikte aus den Bereichen PMK-Rechts und Hassdelikte während des dritten Quartals 2019 ein Strafverfahren abgeschlossen? Welche Urteile wurden dabei verhängt? Antwort: Ein Teil der Ermittlungsverfahren endet bereits bei der Staatsanwaltschaft, insbesondere soweit nicht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Die Zahl der Beschuldigten, gegen die im dritten Quartal 2019 ein Ermittlungserfahren bei der Staatsanwaltschaft erledigt wurde, sowie die jeweilige Erledigungsart (teils verfahrensabschließend, z. B. durch Einstellung, teils in das gerichtliche Verfahren überleitend, z. B. durch Anklage) lassen sich der als Anlage (Seiten 1-3) beigefügten Sonderauswertung des Generalstaatsanwalts vom 25. Oktober 2019 entnehmen. Die Zahl der Beschuldigten, gegen die im dritten Quartal 2019 eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist sowie die Art der jeweiligen Entscheidung (teils verfahrensabschließend , z. B. rechtskräftige Verurteilung, teils vorläufig, z. B. Verbindung mit anderer Sache) lassen sich ebenfalls der als Anlage (Seiten 4-5) beigefügten Sonderauswertung des Generalstaatsanwalts vom 25. Oktober 2019 entnehmen. 19-1761-KA221a 01-Anlage